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Durchlass in Ginnheim

Vorlagentyp: V
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, zu klären, ob der Durchlass in Ginnheim eine Kreuzung im Sinne des Eisenbahnkreuzungsgesetzes darstellt. Dies ist wichtig für die rechtliche Zuordnung und die Frage der Wiederherstellung des Durchlasses.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Woogstraße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob es sich bei dem Durchlass in Ginnheim zwischen den Querungen Woogstraße und An den Zehn Ruthen um eine Kreuzung im Sinne des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG) handelt.

Begründung

Die korrekte rechtliche Zuordnung hat Auswirkungen auf die Frage, ob der Durchlass wiederherzustellen ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Juni 2021OFOF 71/9Durchlass in GinnheimOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 8. Juli 2021Sie sind hier
    VV 117Durchlass in Ginnheim
    Anfrage
  3. 29. November 2021Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 2138Durchlass in GinnheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 5 · 04.11.2021
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

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