Durchlass in Ginnheim
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, zu klären, ob der Durchlass in Ginnheim eine Kreuzung im Sinne des Eisenbahnkreuzungsgesetzes darstellt. Dies ist wichtig für die rechtliche Zuordnung und die Frage der Wiederherstellung des Durchlasses.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Woogstraße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.
- Dauerhafte Absturzsicherung am Geh- und Radweg entlang der Main-Weser-Bahn zwischen An der Woogstraße und Eschersheim20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Aufhebung des eingeschränkten Halteverbots auf der rechten Straßenseite An der Woogstraße nach der Einmündung Ginnheimer Mühlgasse20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Bäume entlang Verbindungsweg zwischen Woogstraße und Unterführung Niedwiesenstraße anpflanzen (parallel zur S6-Strecke)26.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Woogstraße per E-MailFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob es sich bei dem Durchlass in Ginnheim zwischen den Querungen Woogstraße und An den Zehn Ruthen um eine Kreuzung im Sinne des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG) handelt.
Begründung
Die korrekte rechtliche Zuordnung hat Auswirkungen auf die Frage, ob der Durchlass wiederherzustellen ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Juni 2021OFOF 71/9Durchlass in GinnheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 8. Juli 2021Sie sind hierVV 117Durchlass in GinnheimAnfrage
- 29. November 2021Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 2138Durchlass in GinnheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0