Durchlass in Ginnheim
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass der Durchlass in Ginnheim keine Kreuzung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz ist. Stattdessen wird er durch einen Gestattungsvertrag zwischen der DB Netz AG und der Stadt Frankfurt am Main geregelt.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Bei dem angesprochenen Durchlass handelt es sich um keine Kreuzung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG). Dieser ist stattdessen im Rahmen eines Gestattungsvertrages zwischen der DB Netz AG und der Stadt Frankfurt am Main geregelt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Juni 2021OFOF 71/9Durchlass in GinnheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 8. Juli 2021VV 117Durchlass in GinnheimAnfrage
- 29. November 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 2138Durchlass in GinnheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab