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Windkraftanlagen auf dem Schäferköppel in Nieder-Erlenbach

Vorlagentyp: STMagistrat
14 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2011, ST 999

Betreff: Windkraftanlagen auf dem Schäferköppel in Nieder-Erlenbach Zu 1: Die Errichtung und der Bau von Windkraftanlagen entsprechen den Energiekonzepten des Landes Hessen und der Stadt Frankfurt am Main. Windkraftanlagen zur Erzeugung von Strom tragen zu den jeweils beschlossenen Ausbauzielen der erneuerbaren Energien und der Minderung der CO2-Emissionen bei.

Zu 2: Im neuen Regionalplan und den Flächennutzungsplänen sind derzeit keine Vorrangflächen für Windenergie vorgegeben, da sich hierzu kein politscher Konsens ergeben hat. Im Rahmen der Diskussionen des hessischen Energiegipfels zeichnet sich ab, dass in der Erstellung des neuen Regionalplans deutlich größere Flächen für Windenergie vorgesehen werden als bisher. In jedem Fall sind im Rahmen der Genehmigung von Windkraftanlagen alle Vorschriften des Naturschutzrechtes und des Immissionsschutzrechts zu beachten und einzuhalten. Dass in der Nähe schon vier Windkraftanlagen auf Karbener Gemarkung stehen, zeigt, dass dort eine ausreichende Windhöffigkeit gegeben ist und dort die umweltrechtlichen Anforderungen eingehalten werden können. Es ist daher vorbehaltlich des Genehmigungsverfahrens davon auszugehen, dass bei den in Nieder-Erlenbach geplanten Windkraftanlagen keine besonderen Gründe gegen die Einhaltung dieser Anforderungen vorliegen. Der Magistrat als Untere Naturschutzbehörde hat keine grundsätzlichen Bedenken, sofern die Aussagen der noch zu liefernden natur- und artenschutzrechtlichen Gutachten dem Vorhaben nicht entgegenstehen. Der Naturschutzbeirat der Stadt Frankfurt am Main wurde auf seiner Sitzung am 27.04.2010 von der Unteren Naturschutzbehörde beteiligt und stimmt der o.a. Stellungnahme zu. Der Wunsch nach "dezentraler Verteilung" und eine Vermeidung einer "Verspargelung" wird so verstanden, dass weitere Anlagen in der Nähe der bestehenden Anlagen im Sinne einer räumlichen Konzentration errichtet werden sollten. Damit kann eine Entlastung der Kulturlandschaft erreicht werden.

Zu 3: Zu der Frage der genauen Standorte und der jeweiligen Grundstückseigentümer kann keine Stellung genommen werden. Die Planung von Standorten von Windkraftanlagen folgt zunächst fachlich technischen Kriterien, z.B. den Abständen zu Wohngebieten, Abständen zu Hochspannungsleitungen, Abständen zu Naturschutzgebieten. Ein Vorrang der Errichtung der Anlagen auf Grundstücken der Stadt oder Stiftungen könnte anderen Kriterien entgegenstehen. Daher sollten die Windkraftanlagen auf Flächen realisiert werden, die den größten Windenergieertrag bei Einhaltung aller genehmigungsrechtlichen Anforderungen haben.

Zu 4: Es wird geprüft, ob die Windkraftanlagen von der Mainova AG errichtet oder betrieben werden können. Planungsrechtlich kann hier jedoch kein Vorrang gewährt werden, da die Errichtung von Windkraftanlagen energierechtlich unabhängig vom Netzbetrieb und dem Verkauf von Strom geregelt ist.

Zu 5: Der Magistrat begrüßt den Vorschlag des Ortsbeirats und befürwortet die Schaffung einer finanziellen Beteiligungsmöglichkeit durch Bürgerinnen und Bürger. Der Magistrat wird sich gegenüber dem Projektentwickler und dem künftigen Investor und Betreiber für ein solches Beteiligungskonzept einsetzen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Mai 2011OFOF 8/13Windkraftanlagen auf dem Schäferköppel in Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 31. Mai 2011OMOM 107Windkraftanlagen auf dem Schäferköppel in Nieder-ErlenbachDirektanregung
  3. 31. Mai 2011OFOF 18/13Windkraftanlagen auf dem Schäferköppel in Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
  4. 24. August 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    STST 999Windkraftanlagen auf dem Schäferköppel in Nieder-Erlenbach
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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