Windkraftanlagen auf dem Schäferköppel in Nieder-Erlenbach
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Schäferköppel in Nieder-Erlenbach Der Ortsbeirat akzeptiert die Errichtung von 3-4 Windkraftanlagen auf dem Schäferköppel in Nieder-Erlenbach -wenn sie genehmigungsfähig sind- mit folgenden Maßgaben:
- Die Windkraftanlagen sollen Teil eines sinnvollen Energiekonzeptes für Frankfurt am Main oder für die Region sein.
- Die Windkraftanlagen sollen auf Flächen der Stadt Frankfurt am Main oder einer der zahlreichen in Nieder-Erlenbach tätigen gemeinnützigen Stiftungen errichtet werden.
- Die Windkraftanlagen sollen von der Mainova errichtet und betrieben werden.
- Bürgerbeteiligung an den Windkraftanlagen soll möglich sein.
- Zusätzliche Windkraftanlagen an dieser Stelle oder in anderen Teilen der Gemarkung sollen anschließend mit planungsrechtlichen Maßnahmen verhindert werden. Begründung: Dem Ortsbeirat wurde mit städtischer Post die Anfrage eines Planungsbüros für erneuerbare Energien zur Errichtung von 3-4 Windkraftanlagen in Nieder-Erlenbach zugeleitet. Im Koalitionsvertrag von CDU und GRÜNEN wurde der Bau von Windkraftanlagen in Frankfurt am Main vereinbart. Zudem ist dem Ortsbeirat bekannt, dass Nieder-Erlenbach schon seit langem als geeigneter Standort in Frankfurt am Main gilt. Deshalb möchte der Ortsbeirat frühzeitig seine Vorstellungen in das Projekt einbringen. Der Ortsbeirat sieht vor allen Dingen die Notwendigkeit, an der Akzeptanz von Windkraftanlagen zu arbeiten. Oftmals profitieren von dem Bau der Windkraftanlagen nur einzelne Grundeigentümer und ortsfremde Investoren. Den Bürgern vor Ort bleibt dann nur der Blick auf die Rotoren, da ist es leicht erklärbar, dass sich Widerstand regt. Wenn die Pacht für das Grundstück jedoch der Allgemeinheit zufällt und zudem der örtliche Energieversorger von der Investition profitiert oder eine direkte Beteiligung der Bürger vorhanden ist, fördert dies die Identifikation mit den Anlagen. Dennoch sollte die Anzahl der Anlagen begrenzt sein. Nach Informationen des Ortsbeirates werden zu den 4 schon bestehenden Windkraftanlagen auf Karbener Seite noch 2 weitere entstehen, so dass nach Abschluss aller Projekte 9-10 Windkraftanlagen sich an dieser Stelle befinden. Dies ist nach Ansicht des Ortsbeirates dort die Obergrenze und in anderen Teilen der Gemarkung ist ohnehin zu wenig Wind.
Inhalt
Antrag vom 17.05.2011, OF 8/13
Betreff: Windkraftanlagen auf dem Schäferköppel in Nieder-Erlenbach Der Ortsbeirat akzeptiert die Errichtung von 3-4 Windkraftanlagen auf dem Schäferköppel in Nieder-Erlenbach -wenn sie genehmigungsfähig sind- mit folgenden Maßgaben:
- Die Windkraftanlagen sollen Teil eines sinnvollen Energiekonzeptes für Frankfurt am Main oder für die Region sein.
- Die Windkraftanlagen sollen auf Flächen der Stadt Frankfurt am Main oder einer der zahlreichen in Nieder-Erlenbach tätigen gemeinnützigen Stiftungen errichtet werden.
- Die Windkraftanlagen sollen von der Mainova errichtet und betrieben werden.
- Bürgerbeteiligung an den Windkraftanlagen soll möglich sein.
- Zusätzliche Windkraftanlagen an dieser Stelle oder in anderen Teilen der Gemarkung sollen anschließend mit planungsrechtlichen Maßnahmen verhindert werden. Begründung: Dem Ortsbeirat wurde mit städtischer Post die Anfrage eines Planungsbüros für erneuerbare Energien zur Errichtung von 3-4 Windkraftanlagen in Nieder-Erlenbach zugeleitet. Im Koalitionsvertrag von CDU und GRÜNEN wurde der Bau von Windkraftanlagen in Frankfurt am Main vereinbart. Zudem ist dem Ortsbeirat bekannt, dass Nieder-Erlenbach schon seit langem als geeigneter Standort in Frankfurt am Main gilt. Deshalb möchte der Ortsbeirat frühzeitig seine Vorstellungen in das Projekt einbringen. Der Ortsbeirat sieht vor allen Dingen die Notwendigkeit, an der Akzeptanz von Windkraftanlagen zu arbeiten. Oftmals profitieren von dem Bau der Windkraftanlagen nur einzelne Grundeigentümer und ortsfremde Investoren. Den Bürgern vor Ort bleibt dann nur der Blick auf die Rotoren, da ist es leicht erklärbar, dass sich Widerstand regt. Wenn die Pacht für das Grundstück jedoch der Allgemeinheit zufällt und zudem der örtliche Energieversorger von der Investition profitiert oder eine direkte Beteiligung der Bürger vorhanden ist, fördert dies die Identifikation mit den Anlagen. Dennoch sollte die Anzahl der Anlagen begrenzt sein. Nach Informationen des Ortsbeirates werden zu den 4 schon bestehenden Windkraftanlagen auf Karbener Seite noch 2 weitere entstehen, so dass nach Abschluss aller Projekte 9-10 Windkraftanlagen sich an dieser Stelle befinden. Dies ist nach Ansicht des Ortsbeirates dort die Obergrenze und in anderen Teilen der Gemarkung ist ohnehin zu wenig Wind.Nebenvorlage: Antrag vom 31.05.2011, OF 18/13 Antrag vom 31.05.2011, OF 19/13 Beratung im Ortsbeirat: 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Mai 2011Sie sind hierOFOF 8/13Windkraftanlagen auf dem Schäferköppel in Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 31. Mai 2011OFOF 18/13Windkraftanlagen auf dem Schäferköppel in Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 31. Mai 2011OMOM 107Windkraftanlagen auf dem Schäferköppel in Nieder-ErlenbachDirektanregung
- 24. August 2011Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 999Windkraftanlagen auf dem Schäferköppel in Nieder-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Zu 1.: 3 CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme) Zu 2.: Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme