Windkraftanlagen auf dem Schäferköppel in Nieder-Erlenbach
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Thema Umwelt und Energie verfolgenBegründung
Nieder-Erlenbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat akzeptiert die Errichtung von Windkraftanfagen auf dem Schäferköppel in Nieder-Erlenbach - wenn sie genehmigungsfähig sind - mit folgenden Maßgaben:
- Die Windkraftanlagen sollen Teil eines sinnvollen Energiekonzeptes für Frankfurt am Main oder für die Region sein.
- Der Ortsbeirat unterstützt die Ausweisung von Windvorranggebieten und Windvorrangstandorten im Regionalen Raumnutzungsplan mit dem Ziel, die Nutzung erneuerbarer Energien auch auf Frankfurter Gemarkung deutlich auszubauen. Dabei sind die Standorte mit dem Landschafts- und Naturschutz in Einklang zu bringen und so zu wählen, dass sie möglichst breite Akzeptanz in der Bevölkerung finden.
- a)Beim Ausweisen von Windvorranggebieten und Windvorrangstandorten auf Frankfurter Gemarkung ist auf eine dezentrale Verteilung der Windräder zu achten und eine übermäßige Belastung eines Standortes durch "Verspargeiung" bzw. Windparks zu vermeiden.
- b)In Nieder-Erlenbach soll darauf geachtet werden, dass die Lebensqualität NiederErfenbachs, die vor allem auf die den Stadtteil umgebende Kulturlandschaft zurückzuführen ist, nicht übermäßig beeinträchtigt wird.
- Die Auswahl der Flächen in Nieder-Erlenbach für Windräder soll unter folgenden Gesichtpunkten erfolgen:
- a)Die Windkraftanlagen sollen auf Flächen der Stadt Frankfurt am Main oder einer der zahlreichen in Nieder-Erlenbach tätigen gemeinnützigen Stiftungen errichtet werden.
- b)Die Windkraftanlagen sollen auf Flächen realisiert werden, die sich unter Gesichtspunkten des Ertrags und der Vermeidung von Belastungen für die Bevölkerung am besten eignen.
- Die Windkraftanlagen sollen möglichst von der Mainova errichtet und betrieben werden. Der Mainova ist Vorrang gegenüber anderen Strorhanbietern zu gewähren.
- Eine breite Bürgerbeteiligung an den Windkraftanlägen soll in Anlehnung an das Modell "Solarverein Frankfurt" gewährleistet und unterstützt werden. Begründung: Dem Ortsbeirat wurde die Anfrage eines Planungsbüros für erneuerbare Energien zur Errichtung von 3-4 Windkraftanlagen in Nieder-Erlenbach zugeleitet. Im Koaiitionsvertrag von CDU und GRÜNEN wurde der Bau von Windkraftanlägen in Frankfurt am Main vereinbart. Zudem ist dem Ortsbeirat bekannt, dass Nieder-Erlenbach schon seit langem als geeigneter Standort in Frankfurt am Main giit. Deshalb möchte der Ortsbeirat frühzeitig seine Vorstellungen in das Projekt einbringen. Der Ortsbeirat sieht vor allen Dingen die Notwendigkeit, an der Akzeptanz von Windkraftanlagen zu arbeiten. Oftmais profitieren von dem Bau der Windkraftanlagen nur einzelne Grundeigentümer und ortsfremde Investoren. Den Bürgern vor Ort bleibt dann nur der Blick auf die Rotoren, da ist es leicht erklärbar, dass sich Widerstand regt. Wenn die Pacht für das Grundstück jedoch der Allgemeinheit zufällt und zudem der örtliche Energie versorger von der Investition profitiert oder eine direkte Beteiligung der Bürger vorhanden ist, fördert dies die Identifikation mit den Anlagen. Nach Informationen des Ortsbeirates werden zu den 4 schon bestehenden Windkraftanlagen auf Karbener Seite noch 2 weitere entstehen, so dass nach Abschluss aller Projekte 9-10 Windkraftanlagen sich an dieser Stelle befinden. Dies ist nach Ansicht des Ortsbeirates dort unter den Gesichtspunkten der Erhaltung des Naherholungsgebietes eine möglichst einzuhaltende Obergrenze.
Inhalt
Antrag vom 31.05.2011, OF 18/13
Betreff: Windkraftanlagen auf dem Schäferköppel in Nieder-Erlenbach
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat akzeptiert die Errichtung von Windkraftanfagen auf dem Schäferköppel in Nieder-Erlenbach - wenn sie genehmigungsfähig sind - mit folgenden Maßgaben:
- Die Windkraftanlagen sollen Teil eines sinnvollen Energiekonzeptes für Frankfurt am Main oder für die Region sein.
- Der Ortsbeirat unterstützt die Ausweisung von Windvorranggebieten und Windvorrangstandorten im Regionalen Raumnutzungsplan mit dem Ziel, die Nutzung erneuerbarer Energien auch auf Frankfurter Gemarkung deutlich auszubauen. Dabei sind die Standorte mit dem Landschafts- und Naturschutz in Einklang zu bringen und so zu wählen, dass sie möglichst breite Akzeptanz in der Bevölkerung finden.
- a)Beim Ausweisen von Windvorranggebieten und Windvorrangstandorten auf Frankfurter Gemarkung ist auf eine dezentrale Verteilung der Windräder zu achten und eine übermäßige Belastung eines Standortes durch "Verspargeiung" bzw. Windparks zu vermeiden.
- b)In Nieder-Erlenbach soll darauf geachtet werden, dass die Lebensqualität NiederErfenbachs, die vor allem auf die den Stadtteil umgebende Kulturlandschaft zurückzuführen ist, nicht übermäßig beeinträchtigt wird.
- Die Auswahl der Flächen in Nieder-Erlenbach für Windräder soll unter folgenden Gesichtpunkten erfolgen:
- a)Die Windkraftanlagen sollen auf Flächen der Stadt Frankfurt am Main oder einer der zahlreichen in Nieder-Erlenbach tätigen gemeinnützigen Stiftungen errichtet werden.
- b)Die Windkraftanlagen sollen auf Flächen realisiert werden, die sich unter Gesichtspunkten des Ertrags und der Vermeidung von Belastungen für die Bevölkerung am besten eignen.
- Die Windkraftanlagen sollen möglichst von der Mainova errichtet und betrieben werden. Der Mainova ist Vorrang gegenüber anderen Strorhanbietern zu gewähren.
- Eine breite Bürgerbeteiligung an den Windkraftanlägen soll in Anlehnung an das Modell "Solarverein Frankfurt" gewährleistet und unterstützt werden. Begründung: Dem Ortsbeirat wurde die Anfrage eines Planungsbüros für erneuerbare Energien zur Errichtung von 3-4 Windkraftanlagen in Nieder-Erlenbach zugeleitet. Im Koaiitionsvertrag von CDU und GRÜNEN wurde der Bau von Windkraftanlägen in Frankfurt am Main vereinbart. Zudem ist dem Ortsbeirat bekannt, dass Nieder-Erlenbach schon seit langem als geeigneter Standort in Frankfurt am Main giit. Deshalb möchte der Ortsbeirat frühzeitig seine Vorstellungen in das Projekt einbringen. Der Ortsbeirat sieht vor allen Dingen die Notwendigkeit, an der Akzeptanz von Windkraftanlagen zu arbeiten. Oftmais profitieren von dem Bau der Windkraftanlagen nur einzelne Grundeigentümer und ortsfremde Investoren. Den Bürgern vor Ort bleibt dann nur der Blick auf die Rotoren, da ist es leicht erklärbar, dass sich Widerstand regt. Wenn die Pacht für das Grundstück jedoch der Allgemeinheit zufällt und zudem der örtliche Energie versorger von der Investition profitiert oder eine direkte Beteiligung der Bürger vorhanden ist, fördert dies die Identifikation mit den Anlagen. Nach Informationen des Ortsbeirates werden zu den 4 schon bestehenden Windkraftanlagen auf Karbener Seite noch 2 weitere entstehen, so dass nach Abschluss aller Projekte 9-10 Windkraftanlagen sich an dieser Stelle befinden. Dies ist nach Ansicht des Ortsbeirates dort unter den Gesichtspunkten der Erhaltung des Naherholungsgebietes eine möglichst einzuhaltende Obergrenze.Hauptvorlage: Antrag vom 17.05.2011, OF 8/13 Beratung im Ortsbeirat: 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Mai 2011OFOF 8/13Windkraftanlagen auf dem Schäferköppel in Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 31. Mai 2011Sie sind hierOFOF 18/13Windkraftanlagen auf dem Schäferköppel in Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 31. Mai 2011OMOM 107Windkraftanlagen auf dem Schäferköppel in Nieder-ErlenbachDirektanregung
- 24. August 2011Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 999Windkraftanlagen auf dem Schäferköppel in Nieder-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Zu 1.: 3 CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme) Zu 2.: Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme