Windkraftausbau in Nieder-Erlenbach
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 13 fordert den Magistrat auf, die Umsetzung der Windkraftanlagen in Nieder-Erlenbach ab 2025 voranzutreiben. Dies geschieht im Kontext des Pariser Klimaschutzabkommens und der Notwendigkeit, erneuerbare Energien auszubauen, um die CO2-Emissionen zu reduzieren.
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Der Ortsbeirat begrüßt die neue Entwicklung in dieser Sache und bittet den Magistrat auf, eine baldige Umsetzung der in Vorlage OM 107 beschriebenen Ziele ab 2025 hinzuwirken. Der Ortsbeirat möchte sicherstellen, dass seine Anregungen im Rahmen der neuen Planungen berücksichtigt werden und möchte in diese Planungen einbezogen werden. Der Ortsbeirat bekennt sich ausdrücklich zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens und ist bereit, einen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen in Frankfurt zu leisten.
Begründung
Vor dem Hintergrund des Pariser Klimaschutzabkommens muss dem Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland eine höhere Priorität zugewiesen werden, als dies bisher der Fall gewesen ist. Ein "Weiter so" ist vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Klimawandels nicht mehr hinnehmbar. Windvorranggebiete müssen hierbei einen Beitrag zur Erzeugung der dringend benötigten Energie in Deutschland liefern. Gerade die dezentrale und kundennahe Produktion von erneuerbaren Energien ist geeignet, den CO2-Ausstoß nachhaltig zu reduzieren und gleichzeitig unseren hohen Lebensstandard zu sichern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. November 2021OFOF 43/13Windkraftausbau in Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · SPD
- 30. November 2021Sie sind hierOMOM 1174Windkraftausbau in Nieder-ErlenbachDirektanregung
- 4. März 2022Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 565Windkraftausbau in Nieder-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats