Parkende Lastkraftwagen auf der Gießener Straße und dem Berkersheimer Weg
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2015, ST 973
Betreff: Parkende Lastkraftwagen auf der Gießener Straße und dem Berkersheimer Weg Einleitend weist der Magistrat darauf hin, dass an den bezeichneten Örtlichkeiten das Parken für Kraftfahrzeuge jeder Art und damit auch für Busse und Lastkraftwagen grundsätzlich zulässig ist. Eine Sanktion kann nur erfolgen, wenn durch das parkende Fahrzeug regelwidrig ganz oder teilweise der Gehweg in Anspruch genommen wird. Allerdings befindet sich die Gießener Straße in einem allgemeinen und der Berkersheimer Weg in einem reinen Wohngebiet. Gemäß § 12 Absatz 3a Nr. 1 StVO ist das regelmäßige Parken in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t in allgemeinen und reinen Wohngebieten grundsätzlich unzulässig, ohne dass es einer Beschilderung bedarf. Der Verkehrssicherheitsdienst des Straßenverkehrsamts wird die Örtlichkeit im Rahmen seiner Streifentätigkeit überwachen. Der Landespolizei wurde die Anregung mit der Bitte übermittelt, außerhalb der Dienstzeiten des Verkehrssicherheitsdienstes gegebenenfalls sanktionierend tätig zu werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. März 2015OFOF 780/10Parkende Lastkraftwagen auf der Gießener Straße und dem Berkersheimer WegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. April 2015OMOM 4027Parkende Lastkraftwagen auf der Gießener Straße und dem Berkersheimer WegDirektanregung
- 3. Juli 2015Sie sind hierSTST 973Parkende Lastkraftwagen auf der Gießener Straße und dem Berkersheimer WegStellungnahme
- 19. Oktober 2015OFOF 879/10Parkende Lkw - unverändert auf der Gießener StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. November 2015VV 1489Parkende Lkw - unverändert auf der Gießener StraßeAnfrage
- 15. Januar 2016Antwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 147Parkende LKW - unverändert auf der Gießener StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab