Parkende Lkw - unverändert auf der Gießener Straße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Straße Vorgang: ST 973/15 Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 973 vom 03.07.2015 bemerkt, dass LKWs und Busse auf dem Parkstreifen an der Gießener Straße (zwischen Ronneburgstr. und Weinstr.) nur unter bestimmten Bedingungen abgestellt werden dürfen. Der Magistrat hatte angekündigt, - die rechtswidrige ganz oder teilweise Inanspruchnahme der Gehwege und - das regelmäßige Parken in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t zu sanktionieren.
Inhalt
Antrag vom 19.10.2015, OF 879/10
Betreff: Parkende Lkw - unverändert auf der Gießener Straße Vorgang: ST 973/15 Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 973 vom 03.07.2015 bemerkt, dass LKWs und Busse auf dem Parkstreifen an der Gießener Straße (zwischen Ronneburgstr. und Weinstr.) nur unter bestimmten Bedingungen abgestellt werden dürfen. Der Magistrat hatte angekündigt, - die rechtswidrige ganz oder teilweise Inanspruchnahme der Gehwege und - das regelmäßige Parken in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t zu sanktionieren. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wieso weiterhin Fahrzeuge, die augenscheinlich eine zulässige Gesamtmasse über 7,5 t besitzen, dort teils über mehrere Tage unbewegt abgestellt anzufinden sind. Ist das der Ausdruck dafür, dass die erteilten Sanktionen bei den Haltern bzw. Fahrzeugführern keine Wirkungen hinterlassen? Oder ist es dadurch begründet, dass der Magistrat, trotz eigenem Bekunden, bekanntgewordene Bereiche nicht im Rahmen der Streifentätigkeit überwacht? Mehrtägig unbewegte, somit regelmäßig, wie auch rechtswidrig parkende Fahrzeuge, mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t, dürften der Aufmerksamkeit Kontrollierender üblicherweise nicht entgehen. Durch die Aufgabenaufteilungen zwischen der Landespolizei und der städtischen Verkehrsüberwachung, kann die Landespolizei, insbesondere mit deren Einsatzlagen, diese Problemlage nicht für den Magistrat lösen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Juli 2015STST 973Parkende Lastkraftwagen auf der Gießener Straße und dem Berkersheimer WegStellungnahme
- 19. Oktober 2015Sie sind hierOFOF 879/10Parkende Lkw - unverändert auf der Gießener StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. November 2015VV 1489Parkende Lkw - unverändert auf der Gießener StraßeAnfrage
- 15. Januar 2016Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 147Parkende LKW - unverändert auf der Gießener StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen SPD (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)