Parkende Lkw - unverändert auf der Gießener Straße
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Weinstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.
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Neues zu Weinstraße per E-MailBegründung
Straße Vorgang: ST 973/15 Der Magistrat hat mit Stellungnahme vom 03.07.2015, ST 973, festgestellt, dass Lkws und Busse auf dem Parkstreifen an der Gießener Straße (zwischen Ronneburgstraße und Weinstraße) nur unter bestimmten Bedingungen abgestellt werden dürfen. Ferner hatte der Magistrat angekündigt, die rechtswidrige komplette oder teilweise Inanspruchnahme der Gehwege und das regelmäßige Parken in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen, von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonne, zu sanktionieren.
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 03.11.2015, V 1489 entstanden aus Vorlage: OF 879/10 vom 19.10.2015
Betreff: Parkende Lkw - unverändert auf der Gießener Straße Vorgang: ST 973/15 Der Magistrat hat mit Stellungnahme vom 03.07.2015, ST 973, festgestellt, dass Lkws und Busse auf dem Parkstreifen an der Gießener Straße (zwischen Ronneburgstraße und Weinstraße) nur unter bestimmten Bedingungen abgestellt werden dürfen. Ferner hatte der Magistrat angekündigt, die rechtswidrige komplette oder teilweise Inanspruchnahme der Gehwege und das regelmäßige Parken in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen, von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonne, zu sanktionieren. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wieso weiterhin Fah rzeuge, die augenscheinlich eine zulässige Gesamtmasse über 7,5 Tonnen besitzen, dort teilweise über mehrere Tage unbewegt abgestellt anzufinden sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Juli 2015STST 973Parkende Lastkraftwagen auf der Gießener Straße und dem Berkersheimer WegStellungnahme
- 19. Oktober 2015OFOF 879/10Parkende Lkw - unverändert auf der Gießener StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. November 2015Sie sind hierVV 1489Parkende Lkw - unverändert auf der Gießener StraßeAnfrage
- 15. Januar 2016Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 147Parkende LKW - unverändert auf der Gießener StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen