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Parkende LKW - unverändert auf der Gießener Straße

Vorlagentyp: STMagistrat
28 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 147

Betreff: Parkende LKW - unverändert auf der Gießener Straße Das verbotswidrige Parken auf dem Gehweg wird bei Feststellung durch die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit geahndet. Die Kontrollen wurden nach der Stellungnahme des Magistrats (ST 973 vom 03.07.2015) kurzzeitig intensiviert. Eine andauernde Erhöhung der Kontrolldichte ist aufgrund der Aufgabenvielfalt allerdings nicht möglich. Die aktuelle Anfrage wird jedoch zum Anlass genommen, den Außendienst nochmals auf die aktuellen Probleme hinzuweisen. Wie schon in der ST 937 ausgeführt wurde, ist das regelmäßige Parken von Kraftfahrzeugen über 7,5 t in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr gemäß § 12 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung in reinen oder allgemeinen Wohngebieten verboten. Der Begriff "regelmäßig" ist in der Straßenverkehrs-Ordnung jedoch nicht näher definiert. Die Regelmäßigkeit muss nachgewiesen werden, was regelmäßige Kontrollen über einen längeren Zeitraum hinweg erforderlich macht. Regelmäßige Kontrollen zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr können durch die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit jedoch regulär nicht durchgeführt werden, da die Dienstzeiten montags bis freitags von 07:00 bis 22:00 Uhr und samstags von 09:30 bis 18:00 Uhr sind. Auch an Sonn- und Feiertagen ist die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit regulär nicht im Dienst. Neben der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit ist auch die Polizei autorisiert, den ruhenden Verkehr zu überwachen. Diese wurde über die Beschwerdelage zwar informiert, jedoch konnten laut Aussage der Polizei bislang keine Kontrollen vorgenommen werden. Die Polizei kann derartig angelegte Kontrollen nur schwerlich in den Dienstablauf einplanen. Mit den personellen Ressourcen müssen viele Aufgabengebiete abgedeckt werden, wobei diejenigen mit strafrechtlichem Hintergrund Priorität haben. Die Polizei wird der Problematik jedoch sporadisch im Rahmen ihrer Streifen nachgehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Juli 2015STST 973Parkende Lastkraftwagen auf der Gießener Straße und dem Berkersheimer WegStellungnahme
  2. 19. Oktober 2015OFOF 879/10Parkende Lkw - unverändert auf der Gießener StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 3. November 2015VV 1489Parkende Lkw - unverändert auf der Gießener StraßeAnfrage
  4. 15. Januar 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 28 Wochen
    STST 147Parkende LKW - unverändert auf der Gießener Straße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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