Auskunftsersuchen bezüglich Belastungen durch Feinstaub und Ultrafeinstaub
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat eine Stellungnahme zu den Belastungen durch Feinstaub und Ultrafeinstaub veröffentlicht. Es wird betont, dass die Messungen und Studien zur Luftqualität ernst genommen werden müssen, um die Bevölkerung zu schützen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zur
- Frage: Fachbehörde für die Erfassung der Luftqualität und Betreiber des hessischen Luftmessnetzes ist das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG). Das HLNUG hat seit 2015 zahlreiche dauerhafte und temporäre Messungen von ultrafeinen Partikeln (UFP) rund um den Flughafen, vor allem jedoch in Frankfurt am Main, vorgenommen. Der Magistrat begrüßt und unterstützt die Bemühungen des Landes Hessen außerordentlich. In das Messnetz des HLNUG sind zwei ergänzende Messstationen integriert, die sich im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main befinden. Die bisherigen Messergebnisse haben gezeigt, dass der Flughafen Frankfurt am Main eine bedeutende Quelle für UFP darstellt. Entlang des Flughafenabwindes in Hauptwindrichtung werden UFP-Immissionen des Flughafens bis zum Riedberg gemessen. Auch an der Friedberger Landstraße hebt sich das für den Flughafen typische UFP-Größenspektrum eindeutig von den dort überlagernden Straßenverkehrsimmissionen ab. Ultrafeinstaub, gemessen als Partikelanzahlkonzentration mit Partikeln kleiner 100 Nanometern, unterliegt aufgrund einer noch unzureichenden Datenlage keinen Grenzwerten. Um Zusammenhänge zwischen Entstehung, Verbreitung und Wirkung von UFP besser zu verstehen und die Schutzbedürftigkeit der Bevölkerung ermitteln zu können, hat die Hessische Landesregierung das Forum Flughafen und Region (FFR) zur Durchführung einer umfangreichen Ultrafeinstaubstudie beauftragt. Die wissenschaftliche Studie wird aufgrund der thematischen Komplexität in zwei Teilstudien - eine Belastungs- und eine Wirkungsstudie - aufgeteilt und durch Designstudien vorbereitet. Das Umwelt- und Nachbarschaftshaus (UNH) ist als Geschäftsstelle des FFR Auftraggeberin der Studien und organisiert diese in Absprache mit dem Arbeitskreis Ultrafeinstaub, welcher auch vom Magistrat der Stadt Frankfurt am Main begleitet wird. Das UNH hat auf der Projektseite https://www.ultrafeinstaub-studie.de/ sämtliche Informationen zu den Zielen, der Durchführung, den Abläufen und der Organisation der Studien zusammengestellt. Alle Unterlagen stehen dort zum Download bereit und werden regelmäßig ergänzt oder aktualisiert. Zur
- Frage: Das HLNUG betreibt derzeit an mindestens acht Stellen UFP-Messungen. Insgesamt wurde bisher an mindestens 11 Standorten dauerhaft oder temporär gemessen. Aktive Messungen finden nach Angaben des HLNUG aktuell an den Messstellen Flughafen-West, Friedberger Landstraße, Oberrad, Sachsenhausen, Riedberg und Schwanheim sowie in Neu-Isenburg und Raunheim statt. Auch im Frankfurter Niedwald oder in Flörsheim am Main bzw. Mörfelden wurden temporär Messungen durchgeführt. Sämtliche Messwerte sind im Messdatenportal des HLNUG abrufbar: https://www.hlnug.de/messwerte/datenportal/ufp. Zudem hat das HLNUG die Messwerte in bisher vier Berichten ausgewertet und interpretiert. Die umfangreichen Informationen sind hier abrufbar: https://www.hlnug.de/themen/luft/luftqualitaet/sondermessprogramme/ultrafeine-partikel. Des Weiteren verweist der Magistrat auf seinen Bericht aus 2020: https://www.stvv.frankfurt.de/parlisobj/B_91_2020_AN.pdf. Das HLNUG baut sein UFP-Messnetz kontinuierlich aus. Im Rahmen der vorgenannten Studien ist demnächst von einer zusätzlichen Erweiterung und Intensivierung der Messungen auszugehen. Das umfangreiche Konsortium aus verschiedenen namhaften wissenschaftlichen Instituten, unter Federführung des Leibniz‐Instituts für Troposphären Forschung (TROPOS), nimmt seine Arbeiten an der Belastungsstudie zum 01.04.2023 auf, welche mindestens 3 Jahre dauern soll. Zur
- Frage: Die Belastungen durch Feinstaub und Ultrafeinstaub müssen ernst genommen werden und es muss alles getan werden, um die Menschen zu schützen. Dazu müssen die Daten beobachtet, bewertet und dokumentiert werden, damit die notwendigen wirksamen Schritte eingeleitet werden. Deshalb begrüßt der Magistrat das anlaufende Forschungsvorhaben und bewertet dies als international bedeutend und verspricht sich einen hohen Erkenntnisgewinn in Bezug auf die Quell-, Belastungs- und Wirkungssituation von UFP für die Region. Er wird die Betroffenheits- und Wirkungsergebnisse sehr genau verfolgen und sich für mögliche Minderungsmaßnahmen einsetzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Januar 2023OFOF 647/5Auskunftsersuchen bezüglich Belastungen durch Feinstaub und UltrafeinstaubOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 27. Januar 2023VV 596Auskunftsersuchen bezüglich Belastungen durch Feinstaub und UltrafeinstaubAnfrage
- 2. April 2023OFOF 750/6Frankfurter Westen: Über Ergebnisse Ultrafeinstaubbelastung informierenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. April 2023Sie sind hierSTST 959Auskunftsersuchen bezüglich Belastungen durch Feinstaub und UltrafeinstaubStellungnahme
- 25. April 2023OMOM 3840Frankfurter Westen: Über Ergebnisse Ultrafeinstaubbelastung informierenDirektanregung
- 7. August 2023STST 1675Frankfurter Westen: Über Ergebnisse Ultrafeinstaubbelastung informierenStellungnahme
- 5. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 56 WochenSTST 317Frankfurter Westen: Über Ergebnisse Ultrafeinstaubbelastung informierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab