Frankfurter Westen: Über Ergebnisse Ultrafeinstaubbelastung informieren
Zusammenfassung
Der Antrag fordert Informationen über die Ultrafeinstaubbelastung durch den Flughafen Frankfurt und die Ergebnisse des Projekts Electric Taxiing der Lufthansa. Ziel ist es, die Gesundheit der Bürger*innen zu schützen und geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Feinstaubbelastung zu ergreifen.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAntrag
Der Flugbetrieb am Flughafen Frankfurt scheint ein wesentlicher Verursacher von Ultrafeinstaub zu sein, offensichtlich wesentlich auch durch den Rollbetrieb am Boden (Taxiing). Die Lufthansa hatte hierzu ein Projekt aufgesetzt die Flugzeuge mit elektrisch angetriebenen Flugzeugschleppern bis zur Startbahn zu befördern und auf den Betrieb der am Boden ineffizienten Triebwerke bis dorthin zu verzichten. Laut öffentlich zugänglichen Informationen wurde dieses Projekt beendet, ohne dass Erkenntnisse hieraus aufzufinden wären. Da dieses Projekt zu einer wesentlichen Reduzierung der Feinstaubbelastung führen könnte, ist hier ein Informationsaustausch zwischen der Stadt, Fraport und Lufthansa erforderlich.
Des weiteren entsteht Ultrafeinstaub offensichtlich auch durch die Nutzung der Hilfstriebwerke (APU), die der autarken Stromversorgung am Boden dienen. Um diese Quelle der Ultrafeinstaub-Belastung zu vermeiden können stationäre Stromversorgungspunkte an den Parkpositionen der Flugzeuge dienen.
Der Magistrat wird gebeten über den aktuellen Status wissenschaftlicher Untersuchungen zur Ultrafeinstaubbelastung, verursacht durch den Betrieb des Flughafens Frankfurt zu informieren. Ebenso über die Ergebnisse des Projekts Electric Taxiing der Lufthansa am Flughafen Frankfurt und den Stand des Ausbaus stationärer Stromversorgungspunkte.
Dieser Antrag nimmt Bezug auf den Antrag 647/5 und V 596 des OBR 5 vom 27.1.23. Die südlichen Stadtteile sind, ebenso wie ein Großteil der westlichen der Ultrafeinstaubbelastung erheblich ausgesetzt, wie das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie als Ergebnis seiner diesbezüglichen Untersuchungen am 13.1.2022 informiert.
Begründung
Die Belastungen durch Feinstaub und Ultrafeinstaub belasten die Gesundheit der Bürger*innen, sind aber in Entstehung und Wirkung nicht vollständig erforscht. Es ist daher erforderlich die Forschung politisch einzufordern, ggf. zu fördern und damit voranzutreiben, um geeignete Maßnahmen zügig ergreifen zu können. Die Nähe der westlichen Stadtteile zum Flughafen lässt davon ausgehen, dass diese in besonderem Maße betroffen sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Januar 2023OFOF 647/5Auskunftsersuchen bezüglich Belastungen durch Feinstaub und UltrafeinstaubOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 27. Januar 2023VV 596Auskunftsersuchen bezüglich Belastungen durch Feinstaub und UltrafeinstaubAnfrage
- 2. April 2023Sie sind hierOFOF 750/6Frankfurter Westen: Über Ergebnisse Ultrafeinstaubbelastung informierenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. April 2023STST 959Auskunftsersuchen bezüglich Belastungen durch Feinstaub und UltrafeinstaubStellungnahme
- 25. April 2023OMOM 3840Frankfurter Westen: Über Ergebnisse Ultrafeinstaubbelastung informierenDirektanregung
- 7. August 2023STST 1675Frankfurter Westen: Über Ergebnisse Ultrafeinstaubbelastung informierenStellungnahme
- 5. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 56 WochenSTST 317Frankfurter Westen: Über Ergebnisse Ultrafeinstaubbelastung informierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme