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Frankfurter Westen: Über Ergebnisse Ultrafeinstaubbelastung informieren

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
56 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Informationen über die Ultrafeinstaubbelastung durch den Frankfurter Flughafen bereitzustellen. Dies ist notwendig, um die Gesundheit der Bürger zu schützen und geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung zu ergreifen.

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Anregung

Der Flugbetrieb am Frankfurter Flughafen scheint ein wesentlicher Verursacher von Ultrafeinstaub zu sein, offensichtlich wesentlich auch durch den Rollbetrieb am Boden (Taxiing). Die Lufthansa hatte hierzu ein Projekt aufgesetzt, die Flugzeuge mit elektrisch angetriebenen Flugzeugschleppern bis zur Startbahn zu befördern und auf den Betrieb der am Boden ineffizienten Triebwerke bis dorthin zu verzichten. Laut öffentlich zugänglichen Informationen wurde dieses Projekt beendet, ohne dass Erkenntnisse hieraus aufzufinden wären. Da dieses Projekt zu einer wesentlichen Reduzierung der Feinstaubbelastung führen könnte, ist ein Informationsaustausch zwischen der Stadt, Fraport und der Lufthansa erforderlich. Des Weiteren entsteht Ultrafeinstaub offensichtlich auch durch die Nutzung der Hilfstriebwerke (APU), die der autarken Stromversorgung am Boden dienen. Um diese Quelle der Ultrafeinstaubbelastung zu vermeiden, können stationäre Stromversorgungspunkte an den Parkpositionen der Flugzeuge dienen.

Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, über den aktuellen Status wissenschaftlicher Untersuchungen zur Ultrafeinstaubbelastung, verursacht durch den Betrieb des Frankfurter Flughafens, zu informieren. Ebenso soll über die Ergebnisse des Projekts "Electric Taxiing" der Lufthansa am Frankfurt Flughafen und den Stand des Ausbaus stationärer Stromversorgungspunkte informiert werden. Die Anregung nimmt Bezug auf die Anfrage des Ortsbeirates 5 vom 27.01.2023, V 596. Die südlichen Stadtteile sindebenso wie ein Großteil der westlichen Stadtteile der Ultrafeinstaubbelastung erheblich ausgesetzt, wie das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie als Ergebnis seiner diesbezüglichen Untersuchungen am 13.01.2022 informiert.

Begründung

Feinstaub und Ultrafeinstaub belasten die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, sind aber in Entstehung und Wirkung nicht vollständig erforscht. Es ist daher erforderlich, die Forschung politisch einzufordern, ggf. zu fördern und damit voranzutreiben, um geeignete Maßnahmen zügig ergreifen zu können. Die Nähe der westlichen Stadtteile zum Flughafen lässt davon ausgehen, dass diese in besonderem Maße betroffen sind.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Januar 2023OFOF 647/5Auskunftsersuchen bezüglich Belastungen durch Feinstaub und UltrafeinstaubOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 27. Januar 2023VV 596Auskunftsersuchen bezüglich Belastungen durch Feinstaub und UltrafeinstaubAnfrage
  3. 2. April 2023OFOF 750/6Frankfurter Westen: Über Ergebnisse Ultrafeinstaubbelastung informierenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 24. April 2023STST 959Auskunftsersuchen bezüglich Belastungen durch Feinstaub und UltrafeinstaubStellungnahme
  5. 25. April 2023Sie sind hier
    OMOM 3840Frankfurter Westen: Über Ergebnisse Ultrafeinstaubbelastung informieren
    Direktanregung
  6. 7. August 2023STST 1675Frankfurter Westen: Über Ergebnisse Ultrafeinstaubbelastung informierenStellungnahme
  7. 5. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 56 WochenSTST 317Frankfurter Westen: Über Ergebnisse Ultrafeinstaubbelastung informierenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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