Potenziell verkehrsgefährdende Werbetafel auf der Leipziger Straße
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Genehmigung für die Errichtung einer Werbeanlage auf der Leipziger Straße erteilt, da alle gesetzlichen Vorgaben beachtet wurden. Ein Rückbau der Anlage kann nicht veranlasst werden, jedoch wird eine Überprüfung kritischer Standorte nach 2025 in Aussicht gestellt.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Leipziger Straße — 20 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.08.2026.
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Neues zu Leipziger Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Stadt Frankfurt hat für den Zeitraum 01.01.1018 bis 31.12.2025 das Recht zur Errichtung von Werbeanlagen und deren Betrieb auf Flächen der Stadt Frankfurt an das Unternehmen DSM Deutsche Städte Medien GmbH vergeben. Dabei sucht der Konzessionsnehmer die Standorte für neue Werbeanlagen eigenständig aus, die Realisierbarkeit wird im Rahmen eines bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens geprüft. Im Rahmen dieser Prüfung wird immer das Straßenverkehrsamt/Unfallkommission hinsichtlich der Aspekte der Verkehrssicherheit beteiligt. Dies ist auch bei der angesprochenen Werbeanlage auf Höhe der Leipziger Straße 11, ein sog. City-Light-Poster erfolgt; hier wurde im Genehmigungsverfahren zudem die Feuerwehr beteiligt. Da der Konzessionsnehmer dabei alle gesetzlich vorgeschriebenen Parameter beachtet hat, bestand ein Anspruch auf die Erteilung der Baugenehmigung nach der Hessischen Bauordnung. Der Magistrat bittet daher um Verständnis dafür, dass ein Rückbau hier nicht veranlasst werden kann. Allerdings wird der Magistrat in Vorausschau einer folgenden Ausschreibung für die Zeit nach 2025 dafür Sorge tragen, dass durch die Ortsbeiräte kritisch eingeschätzte Standorte überprüft werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Januar 2020OFOF 1012/2Potenziell verkehrsgefährdende Werbetafel auf der Leipziger StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 20. Januar 2020OMOM 5618Potenziell verkehrsgefährdende Werbetafel auf der Leipziger StraßeDirektanregung
- 11. Mai 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 931Potenziell verkehrsgefährdende Werbetafel auf der Leipziger StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab