Potenziell verkehrsgefährdende Werbetafel auf der Leipziger Straße
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Abmontage einer potenziell verkehrsgefährdenden Werbetafel auf der Leipziger Straße, um die Sicherheit für Eltern und Kinder zu gewährleisten. Die Werbetafel verdeckt wichtige Zugänge und verschärft die Verkehrssituation in diesem Bereich.
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Zu dieser Straße geht es weiter
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Neues zu Leipziger Straße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die neue Werbetafel der Firma Ströer auf der Leipziger Straße Höhe Hausnummer 11 wieder abzumontieren und, falls unbedingt notwendig, an einem anderen, übersichtlicheren und mit dem Ortbeirat abgestimmten Abschnitt der Leipziger Straße aufzubauen.
Begründung
Hinter der Werbetafel, zwischen einem Geschäft für Textilien und einem Sanitätshaus (und nun für Autofahrer*innen verdeckt), befindet sich eine Feuerwehrzufahrt und zugleich der Zugang zu einem Kinderladen sowie zu einem Spielplatz. Durch die neue Werbetafel wird dieser Abschnitt der Leipziger Straße noch enger und unübersichtlicher und stellt insbesondere für Eltern und Kinder eine Gefährdung dar, die hier häufig die Straße überqueren. Ohnehin wird die Einfahrt bereits nicht selten von Falschparker*innen genutzt, was die unübersichtliche Verkehrssituation zusätzlich verschärft.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Januar 2020Sie sind hierOFOF 1012/2Potenziell verkehrsgefährdende Werbetafel auf der Leipziger StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 20. Januar 2020OMOM 5618Potenziell verkehrsgefährdende Werbetafel auf der Leipziger StraßeDirektanregung
- 11. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 931Potenziell verkehrsgefährdende Werbetafel auf der Leipziger StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme