Potenziell verkehrsgefährdende Werbetafel auf der Leipziger Straße
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, eine potenziell verkehrsgefährdende Werbetafel auf der Leipziger Straße abzubauen. Die Begründung liegt in der Gefährdung von Eltern und Kindern, die häufig die Straße überqueren müssen, da die Werbetafel die Sicht und den Zugang zu wichtigen Einrichtungen einschränkt.
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Zu dieser Straße geht es weiter
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Neues zu Leipziger Straße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die neue Werbetafel der Firma Ströer auf der Leipziger Straße auf Höhe der Hausnummer 11 wieder abzumontieren und, falls unbedingt notwendig, an einem anderen, übersichtlicheren und mit dem Ortsbeirat abgestimmten Abschnitt der Leipziger Straße aufzubauen.
Begründung
Hinter der Werbetafel zwischen einem Geschäft für Textilien und einem Sanitätshaus (und nun für Autofahrerinnen und Autofahrer verdeckt) befindet sich eine Feuerwehrzufahrt und zugleich der Zugang zu einem Kinderladen sowie zu einem Spielplatz. Durch die neue Werbetafel wird dieser Abschnitt der Leipziger Straße noch enger und unübersichtlicher und stellt insbesondere für Eltern und Kinder eine Gefährdung dar, die hier häufig die Straße überqueren. Ohnehin wird die Einfahrt bereits nicht selten von Falschparkerinnen und Falschparkern genutzt, was die unübersichtliche Verkehrssituation zusätzlich verschärft.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Januar 2020OFOF 1012/2Potenziell verkehrsgefährdende Werbetafel auf der Leipziger StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 20. Januar 2020Sie sind hierOMOM 5618Potenziell verkehrsgefährdende Werbetafel auf der Leipziger StraßeDirektanregung
- 11. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 931Potenziell verkehrsgefährdende Werbetafel auf der Leipziger StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats