Begrünungskonzept Leipziger Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2014, ST 873
Betreff: Begrünungskonzept Leipziger Straße Grundsätzlich befürwortet der Magistrat die Anregung des Ortsbeirates, die Leipziger Straße durch ein Begrünungskonzept gestalterisch aufzuwerten. Auf der Leipziger Straße befinden sich derzeit - im Bereich zwischen Leipziger Str. / Adalberstr. und Leipziger Str. / Grempstr. - 50 Straßenbäume (überwiegend Nelken-Kirschen Pflanzjahr 1986 sowie Stadt-Birnen Pflanzjahr 1996 und Kobushi-Magnolien Pflanzjahr 2012). Für Baumpflanzungen bzw. neue Baumstandorte sind Mindestanforderungen einzuhalten (6 m2 offene Baumscheibe oder 2 x 2 m begehbarer Baumrost, 12 m3 FLL-Baumsubstrat). Die Baumstandorte sind in ausreichendem Kronenabstand zu den Gebäudefassaden (mind. 3 m) in Verbindung mit den Gehwegen anzuordnen. Trassenfreiheit im Wurzelraum ist ebenfalls ein entscheidendes Kriterium für die Auswahl neuer Baumstandorte. Die zwischenzeitlich durchgeführte Prüfung des Gesamttrassenplans für den genannten Bereich hat ergeben, dass kein zusätzlicher Baumstandort im öffentlichen Raum möglich ist. Es besteht daher nur alternativ die Möglichkeit Pflanzkübel aufzustellen. Bei der Auswahl der Standorte für Blumenkübel im öffentlichen Verkehrsraum müssen ebenfalls Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit gewährleistet sein sowie bereits bestehende genehmigte Nutzungen (z. B. Marktbetrieb) berücksichtigt werden. Die Gesamthöhe der Kübel, inklusive Bepflanzung, darf aus Sichtgründen 80 cm nicht überschreiten. An Häuserwänden (vor Geschäften) können Pflanzkübel grundsätzlich nicht genehmigt werden. Im Zusammenhang mit Sommergärten können Blumenkübel aufgelockert und durchlässig aufgestellt werden. Nach Prüfung der Gegebenheiten ist es möglich, drei neue Pflanzkübel im Bereich vor der Litfaßsäule Einmündung Leipziger Str. /Weingartenstr. aufzustellen. Die vorhandenen Kübel können bestehen bleiben sowie erneuert und/oder durch neue Bepflanzungen attraktiviert werden. Für alle neuen Pflanzkübel muss ein Patenschaftsvertrag, der die Unterhaltung, Pflege etc. durch den Gewerbeverein und/oder Ortsbeirat gewährleistet, mit dem Grünflächenamt abgeschlossen werden. Der Magistrat hält es nicht für sinnvoll, einen Brunnen im Fußwegbereich der Leipziger Straße zu etablieren. Neben den hohen Kosten für Aufstellung, Unterhaltung, Reparaturen, Gewährleistung der Wasserhygiene etc. sprechen ebenfalls Platzgründe und Vandalismusgefahr gegen die Neuaufstellung eines Brunnens. Im Bereich der Leipziger Str. 96-108 ist es möglich, die Einkaufsstraße durch drei zusätzliche Sitzgelegenheiten aufzuwerten. Die vorgeschlagene Umsetzung der Glascontainer an den Kreuzungsbereich Rohmerstr. wird als nicht sinnvoll angesehen: Aufgrund der hier angrenzenden Wohnbebauung ist mit Lärmbeschwerden zu rechnen, zudem sind die Container an dem derzeitigen Standort notwendig. Für das Begrünungs- und Möblierungskonzept stehen dem Magistrat keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Finanzierung hierfür - dazu zählen neben den Anschaffungs-, Herstellungs- und Pflanzkosten ebenfalls die Kosten für Reinigung und Pflege der Pflanzkübel einschließlich Bepflanzung - müsste über das Budget des Ortsbeirates und/oder über den Gewerbeverein erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. September 2013OFOF 376/2Begrünungskonzept Leipziger StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER
- 23. September 2013OMOM 2472Begrünungskonzept Leipziger StraßeDirektanregung
- 13. Januar 2014STST 18Begrünungskonzept Leipziger StraßeStellungnahme
- 4. Juli 2014Sie sind hierSTST 873Begrünungskonzept Leipziger StraßeStellungnahme
- 10. November 2016OFOF 161/2Weiter geht’s - Begrünungskonzept Leipziger Straße wieder aufgreifenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. November 2016OMOM 1001Weiter geht’s - Begrünungskonzept Leipziger Straße wieder aufgreifenDirektanregung
- 13. März 2017Antwort des Magistrats · nach 183 WochenSTST 580Weiter geht ́s - Begrünungskonzept Leipziger Straße wieder aufgreifenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab