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Umlaufenden Balkon des Parkcafés der Öffentlichkeit zugänglich machen

Vorlagentyp: STMagistrat
38 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat entschieden, den umlaufenden Balkon des Parkcafés im Grüneburgpark nicht für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies geschieht aufgrund der erforderlichen baulichen Veränderungen und der fehlenden finanziellen Mittel sowie der hohen Vandalismusgefahr.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Zu 1:

Der ungenehmigt vom Pächter angebrachte Stacheldraht wurde auf Veranlassung des Magistrats umgehend durch den Pächter entfernt.

Zu 2:

Das Parkcafé im Grüneburgpark ist im Rahmen eines Pachtverhältnisses vertraglich überlassen. Die grundsätzliche Entscheidung über die Öffnung des umlaufenden Balkons im Obergeschoss würde vertragsgemäß zunächst beim Pächter liegen.

Der Magistrat hat sich mit dem Pächter zu diesem Thema abgestimmt. Demnach würde eine Öffnung des Balkons umfangreichere Sicherungsmaßnahmen und bauliche Veränderungen, wie u. a. die Erhöhung der Brüstung, erforderlich machen. Die erforderlichen Mittel stehen dem Magistrat nicht zur Verfügung.

Der Magistrat sowie der Pächter halten eine Öffnung des Balkons auch aufgrund der zahlreichen Vorfälle von Vandalismus nicht für sinnvoll.

Bereits in der Vergangenheit war das denkmalgeschützte und geschichtsträchtige Gebäude mehrfach Ziel von Vandalismus. Konkret wurden u. a. die Außenwände mehrfach mit Graffiti beschmiert und Gegenstände wie Glasflaschen von der Parkfläche aus auf den verschlossenen umlaufenden Balkon im Obergeschoss geworfen.

Es muss davon ausgegangen werden, dass das Parkcafé mit einer pauschalen und dauerhaften Öffnung des Balkons für die Öffentlichkeit zusätzliche gravierende Schäden erleiden würde.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Juni 2021OFOF 109/2Umlaufenden Balkon des Parkcafés der Öffentlichkeit zugänglich machenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 5. Juli 2021OMOM 480Umlaufenden Balkon des Parkcafés der Öffentlichkeit zugänglich machenDirektanregung
  3. 23. August 2021STST 1471Umlaufenden Balkon des Parkcafés der Öffentlichkeit zugänglich machenStellungnahme
  4. 4. März 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 38 Wochen
    STST 605Umlaufenden Balkon des Parkcafés der Öffentlichkeit zugänglich machen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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