Umlaufenden Balkon des Parkcafés der Öffentlichkeit zugänglich machen
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Bisheriger Verlauf
14.06.2021
05.07.2021
23.08.2021
04.03.2022
Antrag Ortsbeirat
Umlaufenden Balkon des Parkcafés der Öffentlichkeit zugänglich machen
Details im PARLIS OF_109-2_2021Ortsbeirat Magistratsvorlage
Umlaufenden Balkon des Parkcafés der Öffentlichkeit zugänglich machen
Details im PARLIS OM_480_2021Stellungnahme des Magistrats
Umlaufenden Balkon des Parkcafés der Öffentlichkeit zugänglich machen
Details im PARLIS ST_1471_2021Stellungnahme des Magistrats
Umlaufenden Balkon des Parkcafés der Öffentlichkeit zugänglich machen
Details im PARLIS ST_605_202214.06.2021
Antrag Ortsbeirat
Umlaufenden Balkon des Parkcafés der Öffentlichkeit zugänglich machen
Details im PARLIS OF_109-2_202105.07.2021
Anregung Ortsbeirat
Umlaufenden Balkon des Parkcafés der Öffentlichkeit zugänglich machen
Details im PARLIS OM_480_202123.08.2021
Stellungnahme des Magistrats
Umlaufenden Balkon des Parkcafés der Öffentlichkeit zugänglich machen
Details im PARLIS ST_1471_202104.03.2022
Stellungnahme des Magistrats
Umlaufenden Balkon des Parkcafés der Öffentlichkeit zugänglich machen
Details im PARLIS ST_605_2022 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 480 entstanden aus Vorlage: OF 109/2 vom 14.06.2021
Betreff: Umlaufenden Balkon des Parkcafés der Öffentlichkeit zugänglich machen
Der Magistrat wird gebeten, 1. den erst kürzlich installierten Stacheldraht am Treppenaufgang des im Grüneburgpark gelegenen Parkcafés schnellstmöglich zu entfernen sowie einen Rückbau des Zauns in den vorherigen Zustand zu veranlassen; 2. den momentan nicht zugänglichen umlaufenden Balkon des Parkcafés dauerhaft der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und zu prüfen, ob ein bis zwei Bänke samt Mülleimer zu installieren sind, die die Bürgerinnen bzw. Bürger zum Verweilen einladen. Begründung:
Vorab: Das Gebäude des Parkcafé befindet sich im Besitz der Stadt Frankfurt. Vor Kurzem wurde das Geländer des, zum umlaufenden Balkon des Parkcafés führenden Treppenaufgangs durch bauliche Veränderungen erhöht und zusätzlich mit Reihen aus Stacheldraht versehen (s. Fotos 1 und 2). Ziel dieser Maßnahmen ist wohl das Verhindern eines nächtlichen Überkletterns des Zauns durch Jugendliche, die sich Zutritt zum umlaufenden Balkon verschaffen wollen. Ein solches Vorgehen wirkt im vielbesuchten Bürgerinnenpark bzw. Bürgerpark nicht nur unpassend, sondern birgt ein nicht zu unterschätzendes Verletzungsrisiko. Einerseits befindet sich der Stacheldraht an einem viel frequentierten Ort des Grüneburgparks und ist in Handreichweite von Kindern installiert, anderseits können feiernde Jugendliche in der Dunkelheit der Nacht den angebrachten Stacheldraht leicht übersehen. Da zudem ein gewisser Drang der Bürgerinnen bzw. Bürger zur Benutzung des Balkons vorhanden zu sein scheint, wird vorgeschlagen, den Balkon dauerhaft der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Das Aufstellen von ein bis zwei Bänken auf dem Balkon würde zum Verweilen einladen - der Blick auf den Park ist ausgesprochen schön (siehe Foto 3)! Foto 1: Tim Hoppe Foto 2: Tim Hoppe Foto 3: Tim Hoppe - Blick von unterhalb des Parkcafés über den Grüneburgpark Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1471 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 605 Aktenzeichen: 67 0