Umlaufenden Balkon des Parkcafés der Öffentlichkeit zugänglich machen
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Entfernung des Stacheldrahtzaunes am Geländer des Treppenaufgangs zum umlaufenden Balkon des Parkcafés angeordnet, da dieser ein Risiko für die Verkehrssicherheit darstellt. Zudem wird der Pachtvertrag hinsichtlich der Erhöhung des Geländers und der Zugänglichkeit des Balkons geprüft.
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Neues zu Grüneburgpark per E-MailStellungnahme des Magistrats
In der Sache zur Entfernung des Stacheldrahtzaunes am Geländer des, zum umlaufenden Balkon des Parkcafés führenden Treppenaufgangs, wurde der Magistrat bereits tätig. Der Pächter wurde aufgefordert diesen unverzüglich zu entfernen, da er ein erhebliches Risiko für die Verkehrssicherheit im Grüneburgpark, als öffentliche Grünfläche der Stadt Frankfurt am Main, darstellt. Es wird eine Kontrolle geben, ob dieser Aufforderung entsprochen wurde und ggf. weitere Schritte eingeleitet. Bezüglich der Erhöhung des Geländers und der öffentlichen Zugänglichkeit des Balkons des Parkcafés wird der Pachtvertrag geprüft. Eine abschließende Antwort ergeht zu einem späteren Zeitpunkt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Juni 2021OFOF 109/2Umlaufenden Balkon des Parkcafés der Öffentlichkeit zugänglich machenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. Juli 2021OMOM 480Umlaufenden Balkon des Parkcafés der Öffentlichkeit zugänglich machenDirektanregung
- 23. August 2021Sie sind hierSTST 1471Umlaufenden Balkon des Parkcafés der Öffentlichkeit zugänglich machenStellungnahme
- 4. März 2022Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 605Umlaufenden Balkon des Parkcafés der Öffentlichkeit zugänglich machenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab