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Maßnahmenpaket "Gentrifizierung"

Vorlagentyp: STMagistrat
71 Wochen bis zur Antwort12 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2014, ST 552

Betreff: Maßnahmenpaket "Gentrifizierung" Zu Ziff. 1 Der Magistrat hat sich bereits dafür eingesetzt, dass die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen gemäß § 558 BGB in Frankfurt am Main auf 15 % in drei Jahren gesenkt wird. Eine entsprechende Verordnung wurde bereits von der früheren Hessischen Landesregierung zugesagt. Nach Presseberichten beabsichtigt die neue Landesregierung, die Verordnung vor der Sommerpause zu erlassen. Zu Ziff. 2 Die Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe ist in den Koalitionsvereinbarungen der neuen Hessischen Landesregierung enthalten. Der Magistrat wird sich auch weiterhin für eine zeitnahe Umsetzung dieser Vereinbarung einsetzen. Zu Ziff. 3 Der Magistrat hält eine Ausweitung des Bemessungszeitraums für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmieten für geboten. Hier muss der Bundesgesetzgeber handeln, da der Bemessungszeitraum im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 558) geregelt ist. Im Deutschen Städtetag wurde die Position des Magistrats vorgetragen. Zu Ziff. 4 Auch die Wiedereinführung des Verbots der Zweckentfremdung wäre dringend erforderlich, um Bestandswohnungen zu schützen und eine Handhabe gegen das Leerstehenlassen von Wohnungen zu haben. Der Magistrat hat sich über den Hessischen Städtetag bei der Hessischen Landesregierung für die Wiedereinführung eingesetzt. Zu Ziff. 5 Für den räumlichen Gebietsbereich der Erhaltungssatzung Westend II ist zunächst zu prüfen, ob eine Milieuschutzsatzung im Sinne des § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB begründet ist und erlassen werden kann. Zu dieser Thematik bereitet der Magistrat einen grundsätzlichen Vortrag an die Stadtverordnetenversammlung vor, der eine solche Prüfung umfassend für weite Teile der Innenstadt und der sie umgebenden gründerzeitlich geprägten Stadtteile anstrebt. Zu Ziff. 6 Ein Genehmigungsvorbehalt für die Zusammenlegung von Wohnungen zu größeren Einheiten kann über städtische Milieuschutzsatzungen erfolgen. Die seitens des Magistrats verfolgten Ziele sind unter Ziff. 5 dargelegt. Verhandlungen mit dem Land Hessen sind an dieser Stelle nicht zielführend. Zu Ziff. 7 Der Magistrat hat sich über den Hessischen Städtetag bei der Hessischen Landesregierung dafür eingesetzt, über eine Landesverordnung in Frankfurt am Main die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter einen Genehmigungsvorbehalt stellen zu können. Zu Ziff. 8 Der Magistrat - Amt für Wohnungswesen - hat eine Anfrage des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zur Kündigungssperrfrist Anfang März diesen Jahres dahingehend beantwortet, dass er sich für eine Verlängerung der Kündigungssperrfrist in Frankfurt am Main auf 10 Jahre ausgesprochen hat. Zu Ziff. 9 Die Wahrnehmung des kommunalen Vorkaufsrechts für Grundstücke im Geltungsbereich von Erhaltungssatzungen ist zwar grundsätzlich ein geeignetes Mittel um unerwünschte Veränderungen zu verhindern, wird aber aufgrund der hierfür erforderlichen finanziellen Mittel nur selektiv umgesetzt werden können. Zu Ziff. 10 Eine gesonderte Anlaufstelle für betroffene Bürger im Westend hält der Magistrat nicht für erforderlich. Für alle mietrechtlichen Fragen steht die Mietrechtliche Beratung des Amtes für Wohnungswesen zur Verfügung. Die Abteilung Wohnraumerhaltung des Amtes für Wohnungswesen unterstützt Mieterinnen und Mieter, wenn in der Wohnung oder am Wohngebäude Mängel oder Missstände vorliegen und seitens des Eigentümers eine Instandsetzung nicht kurzfristig erfolgt. Darüber hinaus sind in Frankfurt am Main mehrere Mietervereine tätig, die hierzu beraten können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Februar 2014OFOF 459/2Maßnahmenpaket .Gentrifizierung.Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 10. Februar 2014OMOM 2866Maßnahmenpaket „Gentrifizierung“Direktanregung
  3. 6. März 2014OFOF 551/3Maßnahmen gegen die fortschreitende GentrifizierungOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  4. 22. April 2014Sie sind hier
    STST 552Maßnahmenpaket "Gentrifizierung"
    Stellungnahme
  5. 8. Mai 2014OMOM 3112Maßnahmen gegen die fortschreitende GentrifizierungDirektanregung
  6. 18. August 2014STST 1085Maßnahmen gegen die fortschreitende GentrifizierungStellungnahme
  7. 12. Oktober 2014OFOF 576/2Haushalt 2015/2016 Task-Force gegen Entmietungen in Frankfurt einrichtenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  8. 1. Dezember 2014VV 1179Ämterübergreifende Einrichtung gegen Entmietungen in Frankfurt einrichtenAnfrage
  9. 18. Februar 2015OFOF 644/2Ämterübergreifendes Management mit Beratungskompetenz - Schutz vor Verdrängung, unwürdigen Wohnverhältnissen und sozialer DestabilisierungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  10. 2. März 2015STST 324Ämterübergreifende Einrichtung gegen Entmietungen in Frankfurt einrichtenStellungnahme
  11. 9. März 2015OMOM 3913Ämterübergreifendes Management mit Beratungskompetenz - Schutz vor Verdrängung, unwürdigen Wohnverhältnissen und sozialer DestabilisierungDirektanregung
  12. 19. Juni 2015Antwort des Magistrats · nach 71 WochenSTST 887Ämterübergreifendes Management mit Beratungskompetenz - Schutz vor Verdrängung, unwürdigen Wohnverhältnissen und sozialer DestabilisierungStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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