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Ämterübergreifendes Management mit Beratungskompetenz - Schutz vor Verdrängung, unwürdigen Wohnverhältnissen und sozialer Destabilisierung

Vorlagentyp: STMagistrat
71 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 887

Betreff: Ämterübergreifendes Management mit Beratungskompetenz - Schutz vor Verdrängung, unwürdigen Wohnverhältnissen und sozialer Destabilisierung Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main fühlt sich der Aufgabe verpflichtet, den Wohnungsbestand in der Stadt zu erhalten. Diese Wohnungen sollen den Bürgerinnen und Bürgern als Heimstatt zur Verfügung stehen. Diese Aufgabe nimmt der Magistrat unter den unterschiedlichsten Aspekten wahr: Amt für Wohnungswesen, Bauaufsicht, Stadtplanungsamt, Denkmalamt und weitere Ämter befassen sich mit dem Schutz von Wohnungen und deren Bewohner/-innen. Wohnungsmängeln wird durch die kommunale Wohnungsaufsicht begegnet, bei Bauarbeiten wird die ordnungsgemäße Durchführung sowie die damit verbundenen Lärmemissionen im Rahmen der Bauordnung überwacht, die Umnutzung von Wohnungen zu Arbeiterunterkünften unterliegt bau- und planungsrechtlichen Beschränkungen, Milieuschutzsatzungen sollen die im Stadtteil bestehende Bevölkerung vor Verdrängung durch Baumaßnahmen schützen. In den meisten Fällen liegt die Bearbeitung insgesamt in der Hand eines Fachamtes. Bei themenübergreifenden Problemlagen arbeiten die Ämter eng zusammen, um mit dem jeweiligen Instrumentarium an einer Lösung mitzuwirken. Durch diese geübte Verwaltungspraxis besteht eine gute, intensive und erfolgreiche Zusammenarbeit. Der Magistrat kann dies jedoch ausschließlich in dem Rahmen leisten, der durch die Gesetzeslage vorgesehen ist. Nicht alle Probleme, denen Mieterinnen und Mieter begegnen, sind gesetzlich so geregelt, dass von öffentlicher Seite eine Lösung herbeigeführt werden kann. Manche Konflikte müssen Vermieter und Mieter auch ohne öffentliche Beteiligung im Rahmen des Zivilrechts selbst lösen. Hierzu gehören grundsätzlich alle mietvertraglichen Problematiken wie z.B. die Fragen von Mieterhöhungen wegen Modernisierung (§ 559 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB) oder hinsichtlich der Auflösung eines Mietverhältnisses. Betroffene Bürgerinnen und Bürger können in solchen zivilrechtlichen Auseinandersetzungen Unterstützung durch Rechtsanwälte oder Mietervereine erhalten. Für einkommensschwächere Bürger besteht beim Amt für Wohnungswesen eine Mietrechtliche Beratung, die kostenfrei in Anspruch genommen werden kann (Näheres hierzu s. Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, St 1621). Dies vorausgeschickt nimmt der Magistrat zu den vom Ortbeirat angesprochenen Punkten Stellung.

  1. Dokumentation der AG Westend e. V. Schumannstraße 13 Die Nutzung von Wohnungen als Arbeiterunterkunft wurde nach Intervention durch das Amt für Wohnungswesen und Bauaufsicht zwischenzeitlich beendet. Die weiteren geschilderten Unzuträglichkeiten, die auf dem Verhalten von Bewohnerinnen oder Bewohnern beruhen, liegen überwiegend nicht im Bereich der durch den Magistrat zu überwachenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Dem Amt für Wohnungswesen liegen seitens der Mieterinnen und Mieter keine Hinweise auf bauliche Mängel am Gebäude oder in Wohnungen vor. Wöhlerstraße 22 Nach der Beschreibung handelt es sich um einen rein zivilrechtlichen Vorgang, der offensichtlich bereits gerichtlich entschieden wurde. Unterlindau 91 Die in der Dokumentation genannte Anschrift ist lt. Angabe nicht die tatsächliche Adresse des Gebäudes, der Fall konnte jedoch dennoch von den Fachämtern identifiziert werden. Die Nutzung der Mansarden im Dachgeschoss wurde nach Intervention durch die Bauaufsicht zwischenzeitlich beendet. Unterlindau 22 - 32 Der Umfang der bei der Erstellung des Mietspiegels heranzuziehenden Bestandsmieten ist abschließend im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Diese Regelung ist bei der Erstellung des Mietspiegels zwingend zu beachten. Die Frage, welche Investitionen der Eigentümer als Modernisierungsmaßnahmen auf den Mieter umlegen kann, ist rein zivilrechtlich (§ 559 BGB) zu beurteilen. Eine öffentlich-rechtliche Einflussnahmemöglichkeit besteht hierbei nicht. Körnerstraße 15 Die Anschrift ist lt. Angabe nicht die tatsächliche Adresse des Gebäudes. Den Fachämtern ist der Vorgang nicht identifizierbar. Die beschriebene Problematik der Wohnungskündigung ist ein rein zivilrechtlicher Vorgang, der offensichtlich bereits gerichtlich entschieden wurde. Sollte im
  2. Obergeschoss eine Überbelegung oder eine Nutzung als Arbeiterunterkunft weiterhin vorliegen, kann dies dem Amt für Wohnungswesen unter der Hotline 212-31431 mitgeteilt werden. Hierbei müsste jedoch die Echtanschrift des Wohnhauses benannt werden. Rossertstraße 21 Auch bei dieser Liegenschaft ist die in der Dokumentation genannte Anschrift nicht die tatsächliche Adresse des Gebäudes, der Fall konnte jedoch dennoch von den Fachämtern identifiziert werden. Die Nutzung von Wohnungen als Arbeiterunterkunft wurde nach Intervention durch Amt für Wohnungswesen und Bauaufsicht zwischenzeitlich beendet. Dem Amt für Wohnungswesen liegen seitens der Mieterinnen und Mieter keine Hinweise auf bauliche Mängel am Gebäude oder in Wohnungen vor. Im Sachsenlager 25 Die Anschrift ist lt. Angabe nicht die tatsächliche Adresse des Gebäudes. Den Fachämtern ist der Vorgang nicht identifizierbar. Die beschriebene Problematik der Wohnungskündigung ist ein rein zivilrechtlicher Vorgang, der offensichtlich bereits durch gerichtlichen Vergleich entschieden wurde. Heinestraße 23 Die Anschrift ist lt. Angabe nicht die tatsächliche Adresse des Gebäudes. Den Fachämtern ist der Vorgang nicht eindeutig identifizierbar. Die Nutzung als Arbeiterunterkunft ist nach der Beschreibung zwischenzeitlich beendet worden - mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Grund einer Intervention durch die Bauaufsicht und/oder des Amtes für Wohnungswesen.
  3. Alle Fachämter sind gut über die Aufgaben und Möglichkeiten der Kollegenämter informiert, so dass die Anliegen hilfesuchender Bürgerinnen und Bürger - bei welchem Amt sie auch eingehen - schnell und zielsicher an die zuständige Stelle weitergeleitet werden. Als zentrale telefonische Anlaufstelle besteht daneben auch die Servicerufnummer
  4. Die Bildung einer gesonderten ämterübergreifenden Einrichtung verspricht dem gegenüber keine Vorteile. Sie würde bei den betroffenen Ämtern jedoch zeitliche und personelle Ressourcen binden, deren flexibler fallbezogener Einsatz sinnvoller ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Februar 2014OMOM 2866Maßnahmenpaket „Gentrifizierung“Direktanregung
  2. 22. April 2014STST 552Maßnahmenpaket "Gentrifizierung"Stellungnahme
  3. 12. Oktober 2014OFOF 576/2Haushalt 2015/2016 Task-Force gegen Entmietungen in Frankfurt einrichtenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  4. 1. Dezember 2014VV 1179Ämterübergreifende Einrichtung gegen Entmietungen in Frankfurt einrichtenAnfrage
  5. 18. Februar 2015OFOF 644/2Ämterübergreifendes Management mit Beratungskompetenz - Schutz vor Verdrängung, unwürdigen Wohnverhältnissen und sozialer DestabilisierungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 2. März 2015STST 324Ämterübergreifende Einrichtung gegen Entmietungen in Frankfurt einrichtenStellungnahme
  7. 9. März 2015OMOM 3913Ämterübergreifendes Management mit Beratungskompetenz - Schutz vor Verdrängung, unwürdigen Wohnverhältnissen und sozialer DestabilisierungDirektanregung
  8. 19. Juni 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 71 Wochen
    STST 887Ämterübergreifendes Management mit Beratungskompetenz - Schutz vor Verdrängung, unwürdigen Wohnverhältnissen und sozialer Destabilisierung
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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