Maßnahmenpaket „Gentrifizierung“
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Anregung an den Magistrat vom 10.02.2014, OM 2866 entstanden aus Vorlage: OF 459/2 vom 10.02.2014
Betreff: Maßnahmenpaket "Gentrifizierung" Der Magistrat wird gebeten, 1. sich bei der Hessischen Landesregierung dafür einzusetzen, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen gemäß § 558 BGB in Frankfurt am Main auf 15 Prozent in drei Jahren zu beschränken; 2. sich bei der Hessischen Landesregierung dafür einzusetzen, eine zeitgemäße Rechtsgrundlage für die Erhebung einer Fehlbelegungsabgabe einzuführen; 3. sich bei der Hessischen Landesregierung sowie beim Deutschen Städtetag dafür einzusetzen, den Bemessungszeitraum für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete und auch Bestandsmieten ("Mietspiegel") über die derzeitige Norm von vier Jahren auszuweiten; 4. sich bei der Hessischen Landesregierung für die Wiedereinführung des Verbots der Wohnraumzweckentfremdung einzusetzen; 5. die bestehende Erhaltungssatzung "Westend II" gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB um eine "Milieuschutzsatzung" zu ergänzen; 6. gemeinsam mit der Hessischen Landesregierung die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Zusammenlegung von Wohnungen zu größeren Einheiten unter Genehmigungsvorbehalt stellen zu können; 7. gemeinsam mit der Hessischen Landesregierung die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ("Begründung von Wohneigentum in Wohnhäusern") unter Genehmigungsvorbehalt stellen zu können; 8. sich bei der Hessischen Landesregierung dafür einzusetzen, dass die Hessische Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit verlängerten Kündigungsbeschränkungen gemäß § 577a BGB fortgeführt und auf Frankfurt angewandt wird ; 9. gemeinsam mit den in Frankfurt engagierten öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das kommunale Vorkaufsrecht für Grundstücke im Geltungsbereich von Erhaltungssatzungen zukünftig wahrgenommen werden kann; 10. für das Westend eine zentrale Anlaufstelle für betroffene Bürger einzurichten, um Beschwerden zu bündeln und verbindliche Auskünfte geben zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Februar 2014Sie sind hierOMOM 2866Maßnahmenpaket „Gentrifizierung“Direktanregung
- 10. Februar 2014OFOF 459/2Maßnahmenpaket .Gentrifizierung.Ortsbeiratsantrag · CDU
- 22. April 2014STST 552Maßnahmenpaket "Gentrifizierung"Stellungnahme
- 12. Oktober 2014OFOF 576/2Haushalt 2015/2016 Task-Force gegen Entmietungen in Frankfurt einrichtenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 1. Dezember 2014VV 1179Ämterübergreifende Einrichtung gegen Entmietungen in Frankfurt einrichtenAnfrage
- 18. Februar 2015OFOF 644/2Ämterübergreifendes Management mit Beratungskompetenz - Schutz vor Verdrängung, unwürdigen Wohnverhältnissen und sozialer DestabilisierungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. März 2015STST 324Ämterübergreifende Einrichtung gegen Entmietungen in Frankfurt einrichtenStellungnahme
- 9. März 2015OMOM 3913Ämterübergreifendes Management mit Beratungskompetenz - Schutz vor Verdrängung, unwürdigen Wohnverhältnissen und sozialer DestabilisierungDirektanregung
- 19. Juni 2015Antwort des Magistrats · nach 71 WochenSTST 887Ämterübergreifendes Management mit Beratungskompetenz - Schutz vor Verdrängung, unwürdigen Wohnverhältnissen und sozialer DestabilisierungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats