Ämterübergreifende Einrichtung gegen Entmietungen in Frankfurt einrichten
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Auskunftsersuchen vom 01.12.2014, V 1179 entstanden aus Vorlage: OF 576/2 vom 12.10.2014
Betreff: Ämterübergreifende Einrichtung gegen Entmietungen in Frankfurt einrichten Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob eine ämterübergreifende Einrichtung geschaffen werden kann, die sich gegen Entmietung einsetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Februar 2014OMOM 2866Maßnahmenpaket „Gentrifizierung“Direktanregung
- 10. Februar 2014OFOF 459/2Maßnahmenpaket .Gentrifizierung.Ortsbeiratsantrag · CDU
- 22. April 2014STST 552Maßnahmenpaket "Gentrifizierung"Stellungnahme
- 12. Oktober 2014OFOF 576/2Haushalt 2015/2016 Task-Force gegen Entmietungen in Frankfurt einrichtenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 1. Dezember 2014Sie sind hierVV 1179Ämterübergreifende Einrichtung gegen Entmietungen in Frankfurt einrichtenAnfrage
- 18. Februar 2015OFOF 644/2Ämterübergreifendes Management mit Beratungskompetenz - Schutz vor Verdrängung, unwürdigen Wohnverhältnissen und sozialer DestabilisierungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. März 2015STST 324Ämterübergreifende Einrichtung gegen Entmietungen in Frankfurt einrichtenStellungnahme
- 9. März 2015OMOM 3913Ämterübergreifendes Management mit Beratungskompetenz - Schutz vor Verdrängung, unwürdigen Wohnverhältnissen und sozialer DestabilisierungDirektanregung
- 19. Juni 2015Antwort des Magistrats · nach 71 WochenSTST 887Ämterübergreifendes Management mit Beratungskompetenz - Schutz vor Verdrängung, unwürdigen Wohnverhältnissen und sozialer DestabilisierungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen