Maßnahmen gegen die fortschreitende Gentrifizierung
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1085
Betreff: Maßnahmen gegen die fortschreitende Gentrifizierung Der Magistrat setzt verschiedenste Instrumente ein, um einer Verdrängung von Bewohnern aus ihrem derzeitigen Wohnumfeld entgegen zu wirken und bestehende Bewohnerstrukturen zu erhalten. Hierzu gehören Erhaltungssatzungen nach Paragraf 172 (1) Satz 2 Baugesetzbuch so genannte "Milieuschutzsatzungen". Derzeit werden entsprechende Satzungen bzw. Aufstellungsbeschlüsse für die Innenstadt und die innenstadtnahen Stadtteile Bahnhofsviertel, Gutleutviertel, Westend, Bockenheim, Nordend, Bornheim, Ostend und Sachsenhausen-Nord vorbereitet. Der Magistrat hat sich auch für eine Verlängerung der Kündigungssperrfrist in Frankfurt am Main auf 10 Jahre ausgesprochen und die Heraufsetzung der Sperrfrist auf zehn Jahre gefordert (vergleiche Stellungnahme 552 des Magistrats vom 22.04.2014). Es liegt derzeit kein neuer Sachstand vor.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. März 2014OFOF 551/3Maßnahmen gegen die fortschreitende GentrifizierungOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 22. April 2014STST 552Maßnahmenpaket "Gentrifizierung"Stellungnahme
- 8. Mai 2014OMOM 3112Maßnahmen gegen die fortschreitende GentrifizierungDirektanregung
- 18. August 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1085Maßnahmen gegen die fortschreitende GentrifizierungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab