Maßnahmen gegen die fortschreitende Gentrifizierung
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Anregung an den Magistrat vom 08.05.2014, OM 3112 entstanden aus Vorlage: OF 551/3 vom 06.03.2014
Betreff: Maßnahmen gegen die fortschreitende Gentrifizierung Vorgang: ST 552/14 Seit mehreren Jahren ist u. a. auch im Nordend eine fortschreitende Gentrifizierung zu beobachten, die zur Verdrängung von Mieterinnen und Mietern, Umwandlung von preiswerten Mietwohnungen in hochpreisige, oft luxussanierte Eigentumswohnungen und nachhaltigen Veränderung der sozialen und nachbarschaftlichen Strukturen führt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, sich bei der Hessischen Landesregierung zusätzlich zu der in der Stellungnahme ST 552 beschriebenen Maßnahmen für eine Verlängerung der Schutzzeiten für die Mieterinnen und Mieter bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen von fünf auf zehn Jahre , wie es vor Kurzem noch der Fall war, einzusetzen und die bestehenden Erhaltungssatzungen für das Nordend um eine tatsächliche "Milieuschutzsatzung" zu ergänzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. März 2014OFOF 551/3Maßnahmen gegen die fortschreitende GentrifizierungOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 22. April 2014STST 552Maßnahmenpaket "Gentrifizierung"Stellungnahme
- 8. Mai 2014Sie sind hierOMOM 3112Maßnahmen gegen die fortschreitende GentrifizierungDirektanregung
- 18. August 2014Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1085Maßnahmen gegen die fortschreitende GentrifizierungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats