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Widerrechtliches Parken auf der roten Markierung in der Rheinlandstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 507

Betreff: Widerrechtliches Parken auf der roten Markierung in der Rheinlandstraße Zunächst möchte der Magistrat darauf hinweisen, dass Falschparken originär durch die Städtische Verkehrspolizei sanktioniert wird. Dies ist ohne Probleme hier auch möglich, da links der Fahrtrichtung das Parken durch Beschilderung freigegeben werden muss. In der Rheinlandstraße ist keine solche Beschilderung vorhanden. Daher darf der rote Trennstreifen nicht beparkt werden. Die rote Markierung wurde seinerzeit auf Anregung des Ortsbeirates aufgebracht und hat sich im Pilotprojekt insofern bewährt, dass das Geschwindigkeitsniveau gesunken ist. Das Anlegen von Schrägparkplätzen auf einer Fahrbahnseite anstelle der Mittelfläche wäre möglich und kann geprüft werden. Auf beiden Seiten wäre dies jedoch aus Platzgründen nicht möglich. Allerdings müssten bei Einführung von Schrägparken einige oder alle Querungshilfen entfallen. Der Magistrat gibt bei der Anlage einer Grünfläche zu bedenken, dass bei den erforderlichen Baumaßnahmen im Fahrbahnbereich quasi immer die Sperrung einer Fahrtrichtung erforderlich wäre. Außerdem ist zu beachten, dass in diesem Bereich Leitungen verlaufen und die Kosten für die Umsetzung im Verhältnis zum Nutzen unverhältnismäßig hoch wären. Dazu kommt noch, dass durch die Umgestaltung keine Wendemöglichkeit mehr für die Feuerwehr gegeben wäre.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. November 2018OFOF 883/6Widerrechtliches Parken auf der roten Markierung in der RheinlandstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 4. Dezember 2018OMOM 4077Widerrechtliches Parken auf der roten Markierung in der RheinlandstraßeDirektanregung
  3. 4. März 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 507Widerrechtliches Parken auf der roten Markierung in der Rheinlandstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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