Immobilie Leipziger Straße 81
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Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass ein gesetzliches Vorkaufsrecht für die Immobilie Leipziger Straße 81 nur bei einem rechtswirksamen Verkauf geprüft werden kann. Aktuell liegt keine Verkaufsanzeige vor, weshalb keine weiteren Schritte unternommen werden können.
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Neues zu Leipziger Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Prüfung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts zugunsten der Stadt Frankfurt am Main setzt den rechtswirksamen Verkauf der betreffenden Immobilie voraus. Zu der in der Anregung des Ortsbeirats angesprochenen Liegenschaft liegt dem Magistrat keine aktuelle Verkaufsanzeige vor, sodass weder ein Erwerb zugunsten Dritter nach § 27a BauGB geprüft, noch der Abschluss einer Abwendungsvereinbarung mit dem - derzeit nicht vorhandenen - Verkäufer abgestimmt werden kann. Die angesprochene Immobilie befindet sich im Geltungsbereich der Milieuschutzsatzung E47 Bockenheim I. Sobald dem Amt für Bau und Immobilien als zuständigem Fachamt ein rechtswirksamer Kaufvertrag vorgelegt werden sollte, wird von dort zusammen mit den weiteren zuständigen Fachämtern eine inzwischen standardisierte Prüfung zum Vorliegen der Voraussetzungen für die Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts durchgeführt. In diesem Zusammenhang wird dem Käufer die Abgabe einer Abwendungsvereinbarung vorgeschlagen. Im Rahmen dieser Prüfung wird regelmäßig auch ein Erwerb zugunsten der ABG Frankfurt Holding oder von Wohnungsbaugenossenschaften in Betracht gezogen. Da im Übrigen dem Magistrat jeder Immobilienkaufvertrag im Stadtgebiet zur Prüfung des gesetzlichen Vorkaufsrechts vorgelegt werden muss, sind zusätzliche Hinweise zu möglichen Verkaufsfällen nicht zielführend, da diese keinen Einfluss auf die für jede Immobilie in gleichem Umfang durchzuführende Prüfung haben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Mai 2019OFOF 809/2Immobilie Leipziger Straße 81Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, Piraten
- 13. Mai 2019OMOM 4651Immobilie Leipziger Straße 81Direktanregung
- 8. Juli 2019STST 1260Immobilie Leipziger Straße 81Stellungnahme
- 17. Januar 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 28Immobilie Leipziger Straße 81Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab