Anlasslose hochaufgelöste Videoüberwachung von Bürgerinnen und Bürgern im Ortsbezirk 1 beenden
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Notwendigkeit der hochaufgelösten Videoüberwachung in den Ortsbezirken 1 dargelegt, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Trotz der Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre wird betont, dass die Kameras nur öffentliche Bereiche erfassen und die Maßnahmen der Verhältnismäßigkeit unterliegen.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Aufgrund der Zuständigkeit der Landespolizei wurde diese über das Polizeipräsidium Frankfurt um Stellungnahme gebeten: "Seit dem 24.08.2021 befindet sich die neue Anlage zur Bildbeobachtung durch die Polizei an der Hauptwache in Betrieb. Dazu liefern an fünf Maststandorten montierte 14 "multifokale" und fünf PTZ-Kameras dauerhaft Bilder von der Hauptwache ins Polizeipräsidium. An der Konstablerwache übermittelt zzt. nur eine von drei "veralteten" Dome-Kameras Bildsignale an das Polizeipräsidium und zum zuständigen
- Polizeirevier. An zwei von drei vorgesehenen Masten sind bereits baugleiche "multifokale" und PTZ-Kameras montiert. Diese sind aber noch nicht in Betrieb. Das Polizeipräsidium Frankfurt am Main hat in mehreren Schreiben die Erforderlichkeit der Erneuerung der Videoüberwachungstechnik u. a. an der Konstablerwache und der Erweiterung um den neuen Standort Hauptwache gegenüber der Stadt Frankfurt am Main dargelegt. Bezüglich der dargelegten Gründe hat sich bis zum heutigen Tag nichts geändert (aus dem Schreiben des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main vom 29.10.2013 "§ 14 Abs. 3 HSOG fordert u. a. tatsächliche Anhaltspunkte, die die Annahme rechtfertigen, dass Straftaten drohen, für die Einrichtung einer stationären Videoüberwachung für die Polizei. Darüber hinaus unterliegen die Maßnahmen nach § 14 Abs. 3 HSOG - wie alle polizeilichen bzw. gefahrenabwehrenden Maßnahmen nach dem HSOG - der Prüfung der Verhältnismäßigkeit. Die geforderten tatsächlichen Anhaltspunkte für die Einrichtung von stationären Videoüberwachungsanlagen werden durch das polizeiliche Kriminalitätslagebild für den jeweiligen Überwachungsbereich skizziert und alle zwei Jahre gemäß 14 Abs. 3 Satz 2 HSOG überprüft. Dies wird durch das Polizeipräsidium Frankfurt am Main gewährleistet."). Das Kriminalitätsaufkommen ist an der Konstablerwache trotz Pandemie im Vergleich von 2019 zu 2020 nahezu gleichgeblieben. Nur an der Hauptwache ist das Straftatenaufkommen zurückgegangen. Dieses ist dem Umstand geschuldet, dass dort aufgrund fehlender Tatgelegenheiten ein Rückgang bei Diebstahlsdelikten zum Tragen kam. Allgemein ist aber festzustellen, dass mit zunehmender Belebung des öffentlichen Raums auch die Anzahl von Straftaten, auch die von "Rohheitsdelikten", wieder zunimmt. Erst am 15.10.2021 wurde eine ältere Dame an der Hauptwache von einer 23-Jährigen mit einem Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt. Auch weist die aktuelle Lagefortschreibung "Islamistischer Terrorismus" des Bundeskriminalamtes nach wie vor auf eine hohe abstrakte Gefährdung hin. "Weiche Ziele", an denen mit unter Umständen einfachen "Tatmitteln" eine maximale Anzahl an Opfern zu erzielen ist, stehen dabei weiterhin im Fokus. Die Hauptwache und die Konstablerwache gehören neben dem Hauptbahnhof aufgrund der dortigen Verkehrsbauwerke zu den am stärksten frequentierten Örtlichkeiten in Frankfurt am Main. Die befürchteten Eingriffe in die Privatsphäre sind nicht gegeben, da die Kameras nur den öffentlichen Raum erfassen. Einblicke in nichtöffentliche Bereiche, wie Geschäfte, Wohnungen etc. werden technisch verhindert. Hinsichtlich des Kostenfaktors wird auf die Regelung verwiesen, dass das Land Hessen 2/3 der Investitionen durch Bezuschussung trägt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Januar 2020OMOM 5589Videoüberwachung im Allerheiligenviertel beendenDirektanregung
- 27. April 2020STST 877Videoüberwachung im Allerheiligenviertel beendenStellungnahme
- 10. Mai 2021OFOF 27/1Videoüberwachung in der InnenstadtOrtsbeiratsantrag · Die_PARTEI
- 1. Juni 2021VV 29Videoüberwachung in der InnenstadtAnfrage
- 7. September 2021OFOF 165/1Anlasslose hochaufgelöste Videoüberwachung von Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk 1 beendenOrtsbeiratsantrag · LINKE., Die_PARTEI
- 7. September 2021OMOM 708Anlasslose hochaufgelöste Videoüberwachung von Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk 1 beendenDirektanregung
- 17. September 2021STST 1717Videoüberwachung in der InnenstadtStellungnahme
- 3. Dezember 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 98 WochenSTST 2169Anlasslose hochaufgelöste Videoüberwachung von Bürgerinnen und Bürgern im Ortsbezirk 1 beendenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab