Videoüberwachung im Allerheiligenviertel
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, die ineffektive Videoüberwachung im Allerheiligenviertel zu beenden, da diese nachweislich nicht zur Kriminalitätsvermeidung beiträgt. Die Rauschgifthändler haben ihre Aktivitäten verlagert, was die Maßnahme ineffektiv macht und die Freiheitsrechte der Bürger einschränkt.
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Der Magistrat wird aufgefordert, die zum Zwecke der Kriminalitätsvermeidung nachweislich ineffektive Videoüberwachung im Allerheiligenviertel sofort zu beenden.
Begründung
Mitte 2018 wurden mobile Videokameras im Allerheiligenviertel aufgestellt. Dem jüngsten Bericht des Polizeipräsidenten im Rechtsausschuss zufolge ist die Kriminalität in dem Viertel nicht zurückgegangen. Die Rauschgifthändler haben sich auf die Kamera eingestellt und ihre Verkaufsaktivitäten in die Nebenstraßen und Hinterhöfe verlagert. Daher besteht kein Sinn darin, an der kostenintensiven Videoüberwachung festzuhalten, wenn gleichzeitig die Freiheitsrechte des Individuums so stark eingeschränkt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Dezember 2019OFOF 1179/1Videoüberwachung im Allerheiligenviertel beendenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 14. Januar 2020Sie sind hierOMOM 5589Videoüberwachung im Allerheiligenviertel beendenDirektanregung
- 27. April 2020STST 877Videoüberwachung im Allerheiligenviertel beendenStellungnahme
- 10. Mai 2021OFOF 27/1Videoüberwachung in der InnenstadtOrtsbeiratsantrag · Die_PARTEI
- 1. Juni 2021VV 29Videoüberwachung in der InnenstadtAnfrage
- 7. September 2021OMOM 708Anlasslose hochaufgelöste Videoüberwachung von Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk 1 beendenDirektanregung
- 7. September 2021OFOF 165/1Anlasslose hochaufgelöste Videoüberwachung von Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk 1 beendenOrtsbeiratsantrag · LINKE., Die_PARTEI
- 17. September 2021STST 1717Videoüberwachung in der InnenstadtStellungnahme
- 3. Dezember 2021Antwort des Magistrats · nach 102 WochenSTST 2169Anlasslose hochaufgelöste Videoüberwachung von Bürgerinnen und Bürgern im Ortsbezirk 1 beendenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats