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Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass der Denkmalschutz für das Gesamtensemble im Bertramviertel nicht gilt und keine Erhaltungssatzung vorliegt. Es wird vorgeschlagen, die Möglichkeit einer Erhaltungssatzung zu prüfen, um das Ortsbild und die städtebauliche Struktur zu bewahren.
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Mechtildstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.08.2026.
- Bauvorhaben Spenerstraße/Mechtildstraße: Aktueller Sachstand und Gründe für die Verzögerung14.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Sachstand Bauvorhaben Spenerstraße/Mechtildstraße02.06.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Denkmalschutz Spenerstraße: Ensembleschutz statt Einzelschutz08.08.2022 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Mechtildstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Dem Denkmalschutz unterliegt das Gesamtensemble im Bereich Spenerstraße, Mechtildstraße, Winterbachstraße und Eduard-Rüppel-Straße im Bertramviertel nicht. Auch eine Erhaltungssatzung liegt für diesen Bereich nicht vor. Das Instrument der Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Nr. 1 BauGB bietet grundsätzlich die Möglichkeit das Ortsbild zu bewahren und die städtebauliche Struktur zu erhalten. Die Gründe für die Erhaltung müssen allerdings ausdrücklich städtebaulicher Art sein. Insofern ist das Instrument der Erhaltungssatzung deutlich vom Denkmalschutz zu unterscheiden, der den Erhalt baulicher Anlagen aus Gründen des Denkmalschutzes, insbesondere auch aus historischen Gründen verfolgt. Eine Erhaltungssatzung kann den Denkmalschutz insofern nicht ersetzen und im jeweiligen Einzelfall den Abriss von Gebäuden nicht verhindern. Bezogen auf den gegenständlichen Bereich ist darauf hinzuweisen, dass die Bestandssiedlung bereits heute gegenüber dem Ursprungszustand durch einige Um-, Neu- und Erweiterungsbauten verändert ist. Die markanten Zollingerdächer wurden teilweise durch Erneuerung und Umbau von Eindeckung und Gauben verändert. Einige Siedlungsbauten weisen andere Dachformen auf und fallen damit optisch aus der Reihe. Aus Sicht des Magistrats müsste vertieft untersucht werden, ob das Instrument der Erhaltungssatzung im Spiegel der dezidierten Erhaltungsziele eine zielführende Lösung wäre. Andere Instrumente nach BauGB stehen der Gemeinde nicht zur Verfügung. Der Magistrat wird dies prüfen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. September 2021OFOF 112/9Charakter des Dornbuschs erhaltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. September 2021OMOM 712Charakter des Dornbuschs erhaltenDirektanregung
- 19. November 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 2071Charakter des Dornbuschs erhaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab