Denkmalschutz Spenerstraße: Ensembleschutz statt Einzelschutz
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat festgestellt, dass das Doppelwohnhaus Spenerstraße 17/Mechtildstraße 38 sowie die gesamte Siedlung aufgrund eines erheblichen Substanzverlustes nicht als Kulturdenkmal ausgewiesen werden können. Dies geschieht im Rahmen der Denkmalwertprüfung durch das Landesamt für Denkmalpflege Hessen.
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Mechtildstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.08.2026.
- Bauvorhaben Spenerstraße/Mechtildstraße: Aktueller Sachstand und Gründe für die Verzögerung14.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Sachstand Bauvorhaben Spenerstraße/Mechtildstraße02.06.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Erhaltung einer zusammengehörigen Bebauung im Bertramsviertel hier: Kein Abbruch der benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 1721.01.2022 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Mechtildstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Parallel zur Denkmalwertprüfung des Doppelwohnhauses Spenerstraße 17/Mechtildstraße 38 wurde vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen auch die restliche Siedlung mit der Frage nach einer eventuell vorhandenen Denkmaleigenschaft untersucht. Sowohl mit Blick auf das Doppelhaus als auch auf das gesamte Geviert kam das Landesamt zu einem negativen Ergebnis:
"Das Ergebnis der Überprüfung vor Ort war daher, dass das Gebäude Spenerstraße 17/Mechtildstraße 38 und die Siedlung insgesamt in ihrem historischen Bestand bereits zu stark dezimiert sind, um sie als Kulturdenkmal nach § 2 HDSchG auszuweisen. Die einstige Aussage vermittelt sich durch den erheblichen Substanzverlust heute nicht mehr."
Die Überprüfung, ob die Siedlung die Kriterien eines Kulturdenkmals gem. § 2 Abs.1 bzw. 3 HDSchG erfüllt, wurde also bereits vorgenommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. September 2021OMOM 711Erhaltung einer zusammengehörigen Bebauung im Bertramsviertel hier: Kein Abbruch der benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17Direktanregung
- 21. Januar 2022STST 161Erhaltung einer zusammengehörigen Bebauung im Bertramsviertel hier: Kein Abbruch der benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17Stellungnahme
- 11. März 2022OFOF 218/9Denkmalschutz Spenerstraße: Ensembleschutz statt EinzelschutzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. März 2022OMOM 1907Denkmalschutz Spenerstraße: Ensembleschutz statt EinzelschutzDirektanregung
- 8. August 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 48 WochenSTST 1754Denkmalschutz Spenerstraße: Ensembleschutz statt EinzelschutzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab