Zukunft des Bebauungsplans Nr. 880 - Günthersburghöfe
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Zukunft des Bebauungsplans Nr. 880 und der Einrichtung einer Planungszelle. Diese soll in Zusammenarbeit mit Bürgerinnen und Bürgern Lösungen für komplexe Fragestellungen erarbeiten. Der bestehende Aufstellungsbeschluss ist weiterhin gültig und eine Änderung der Planung wurde bisher nicht beauftragt.
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Neues zu Wasserpark per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Einrichtung einer Planungszelle ist ein sinnvolles Instrument, um aufbauend auf einer klaren politischen Beschlusslage in enger Zusammenarbeit mit zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern Lösungen für komplexe Fragestellungen zu erarbeiten.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt hat mit Beschluss § 1053 vom 23.02.2017 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 880 - Friedberger Landstraße / Südlich Wasserpark - beschlossen. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde bis heute nicht aufgehoben, die Änderung der Planung wurde bisher nicht beauftragt. Dies wäre jedoch die Voraussetzung, um weitere Planungsschritte einzuleiten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Januar 2022OFOF 174/3Zukunft des Bebauungsplans Nr. 880 „Günthersburghöfe“Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Februar 2022OMOM 1747Zukunft des Bebauungsplans Nr. 880 - GünthersburghöfeDirektanregung
- 15. August 2022STST 1799Zukunft des Bebauungsplans Nr. 880 - GünthersburghöfeStellungnahme
- 29. August 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 1933Zukunft des Bebauungsplans Nr. 880 - GünthersburghöfeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab