Zukunft des Bebauungsplans Nr. 880 - Günthersburghöfe
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 3 schlägt vor, eine Planungszelle aus zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern einzuberufen, um die Pläne für das Baugebiet im Bereich des Bebauungsplans Nr. 880 zu überarbeiten. Dies soll die Beteiligung der Öffentlichkeit fördern und eine vielfältige Meinungsbildung ermöglichen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, eine Planungszelle aus zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern einzuberufen, um mittels eines Bürgerinnen- und Bürgergutachtens Eckpunkte einer Überarbeitung der Pläne für das Baugebiet im Bereich des Bebauungsplans Nr. 880 und weitere Schritte im Prozess der Beteiligung der Öffentlichkeit zu empfehlen. Dabei sollte innerhalb des im Koalitionsvertrag der Römer-Koalition definierten Rahmens vorgegangen werden (insbesondere nicht zu überbauende Flächen).
Der Ortsbeirat schlägt vor, dass die Bürgerinnen und Bürger mit den Argumenten und Ideen der Initiativen, die an dieser Stelle in den vergangenen Jahren besonders aktiv waren, konfrontiert werden. Es ist besonders darauf zu achten, eine Zusammensetzung zu finden, die die Vielfalt der Menschen und Interessen in der Stadt vorbildlich abbildet. Hier sollte auf eine hohe Beteiligung von Menschen aus dem Nordend und umliegender Stadtteile geachtet werden, insofern sich das mit der wissenschaftlichen Arbeitsweise des durchführenden Instituts vereinbaren lässt.
Begründung
Eine Planungszelle ist eine Gruppe von circa 25 im Zufallsverfahren ausgewählten Personen (ab 16 Jahren), die für einige Tage von ihren arbeitsalltäglichen Verpflichtungen freigestellt werden, um in Gruppen Lösungsvorschläge für ein vorgegebenes Planungsproblem zu erarbeiten. Es ist ein Format, das entwickelt wurde, um Lösungen für hoch umstrittene Projekte zu finden. Es dürfte Konsens sein, dass es sich bei den Günthersburghöfen um ein solches Projekt handelt. Der Versuch der Politik, hier alleine eine tragfähige Lösung zu finden, ist nicht zielführend.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Januar 2022OFOF 174/3Zukunft des Bebauungsplans Nr. 880 „Günthersburghöfe“Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Februar 2022Sie sind hierOMOM 1747Zukunft des Bebauungsplans Nr. 880 - GünthersburghöfeDirektanregung
- 15. August 2022STST 1799Zukunft des Bebauungsplans Nr. 880 - GünthersburghöfeStellungnahme
- 29. August 2022Antwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 1933Zukunft des Bebauungsplans Nr. 880 - GünthersburghöfeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 00