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Zukunft des Bebauungsplans Nr. 880 - Günthersburghöfe

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 3
34 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 3 schlägt vor, eine Planungszelle aus zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern einzuberufen, um die Pläne für das Baugebiet im Bereich des Bebauungsplans Nr. 880 zu überarbeiten. Dies soll die Beteiligung der Öffentlichkeit fördern und eine vielfältige Meinungsbildung ermöglichen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, eine Planungszelle aus zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern einzuberufen, um mittels eines Bürgerinnen- und Bürgergutachtens Eckpunkte einer Überarbeitung der Pläne für das Baugebiet im Bereich des Bebauungsplans Nr. 880 und weitere Schritte im Prozess der Beteiligung der Öffentlichkeit zu empfehlen. Dabei sollte innerhalb des im Koalitionsvertrag der Römer-Koalition definierten Rahmens vorgegangen werden (insbesondere nicht zu überbauende Flächen).

Der Ortsbeirat schlägt vor, dass die Bürgerinnen und Bürger mit den Argumenten und Ideen der Initiativen, die an dieser Stelle in den vergangenen Jahren besonders aktiv waren, konfrontiert werden. Es ist besonders darauf zu achten, eine Zusammensetzung zu finden, die die Vielfalt der Menschen und Interessen in der Stadt vorbildlich abbildet. Hier sollte auf eine hohe Beteiligung von Menschen aus dem Nordend und umliegender Stadtteile geachtet werden, insofern sich das mit der wissenschaftlichen Arbeitsweise des durchführenden Instituts vereinbaren lässt.

Begründung

Eine Planungszelle ist eine Gruppe von circa 25 im Zufallsverfahren ausgewählten Personen (ab 16 Jahren), die für einige Tage von ihren arbeitsalltäglichen Verpflichtungen freigestellt werden, um in Gruppen Lösungsvorschläge für ein vorgegebenes Planungsproblem zu erarbeiten. Es ist ein Format, das entwickelt wurde, um Lösungen für hoch umstrittene Projekte zu finden. Es dürfte Konsens sein, dass es sich bei den Günthersburghöfen um ein solches Projekt handelt. Der Versuch der Politik, hier alleine eine tragfähige Lösung zu finden, ist nicht zielführend.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Januar 2022OFOF 174/3Zukunft des Bebauungsplans Nr. 880 „Günthersburghöfe“Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 18. Februar 2022Sie sind hier
    OMOM 1747Zukunft des Bebauungsplans Nr. 880 - Günthersburghöfe
    Direktanregung
  3. 15. August 2022STST 1799Zukunft des Bebauungsplans Nr. 880 - GünthersburghöfeStellungnahme
  4. 29. August 2022Antwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 1933Zukunft des Bebauungsplans Nr. 880 - GünthersburghöfeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 3
Sitzung 12 · 07.07.2022
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 00

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