Zukunft des Bebauungsplans Nr. 880 "Günthersburghöfe"
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat schlägt vor, eine Planungszelle aus zufällig ausgewählten Bürger*innen einzuberufen, um die Pläne für das Baugebiet im Bereich des B-Plans 880 zu überarbeiten. Dies soll die Beteiligung der Öffentlichkeit fördern und eine vielfältige Meinungsbildung ermöglichen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, eine Planungszelle aus zufällig ausgewählten Bürger*innen einzuberufen, um mittels eines Bürger*innengutachtens Eckpunkte einer Überarbeitung der Pläne für das Baugebiet im Bereich des B-Plans 880 und weitere Schritte im Prozess der Beteiligung der Öffentlichkeit zu empfehlen. Dabei sollte innerhalb des im Koalitionsvertrag der Römer-Koalition definierten Rahmens vorgegangen werden (insbesondere nicht zu überbauende Flächen).
Der Ortsbeirat schlägt vor, dass die Bürger*innen mit den Argumenten und Ideen der Initiativen, die hier in den vergangenen Jahren besonders aktiv waren, konfrontiert werden. Es ist besonders darauf zu achten, eine Zusammensetzung zu finden, die die Vielfalt der Menschen und Interessen in der Stadt vorbildlich abbildet. Hier sollte auf eine hohe Beteiligung von Menschen aus dem Nordend und umliegender Stadtteile geachtet werden, insofern sich das mit der wissenschaftlichen Arbeitsweise des durchführenden Instituts vereinbaren lässt.
Begründung
Eine Planungszelle ist eine Gruppe von ca. 25 im Zufallsverfahren ausgewählten Personen (ab 16 Jahren), die für einige Tage von ihren arbeitsalltäglichen Verpflichtungen freigestellt werden, um in Gruppen Lösungsvorschläge für ein vorgegebenes Planungsproblem zu erarbeiten. Es ist ein Format, das entwickelt wurde, um Lösungen für hoch umstrittene Projekte zu finden. Es dürfte Konsens sein, dass es sich bei den "Günthersburghöfen" um ein solches Projekt handelt. Der Versuch der Politik, hier alleine eine tragfähige Lösung zu finden, ist nicht zielführend.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Januar 2022Sie sind hierOFOF 174/3Zukunft des Bebauungsplans Nr. 880 „Günthersburghöfe“Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Februar 2022OMOM 1747Zukunft des Bebauungsplans Nr. 880 - GünthersburghöfeDirektanregung
- 15. August 2022STST 1799Zukunft des Bebauungsplans Nr. 880 - GünthersburghöfeStellungnahme
- 29. August 2022Antwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 1933Zukunft des Bebauungsplans Nr. 880 - GünthersburghöfeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. zu 1.: Einstimmige Annahme zu 2.: GRÜNE, LINKE. und Volt gegen CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Volt (= Enthaltung) zu 3. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL zu 4. CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)