Ultrafeinstaub-Messstation im Frankfurter Süden
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2016, ST 171
Betreff: Ultrafeinstaub-Messstation im Frankfurter Süden Seit 2005 existieren verbindliche Immissionsgrenzwerte für Feinstaub PM10. Hierunter werden Partikel mit einem Durchmesser kleiner als 10μm verstanden. Da Staub umso tiefer in die Lunge eindringen kann, je kleiner er ist, wurde auch für PM2,5 (Durchmesser kleiner als 2,5 μm) ein Immissionswert festgelegt. Der zunächst als Zielwert formulierte Immissionswert ist seit 2015 in einen verbindlichen Grenzwert umgewandelt worden. Dieser kann in Frankfurt am Main eingehalten werden. Als "Ultrafeinstaub" bezeichnet man Partikel, welche kleiner als 0,1μm sind. PM0,1 wird bereits heute an jeder Feinstaubmessstation erfasst, da diese Staubfraktion immer auch eine Teilmenge von PM10 und PM2,5 darstellt. Da Feinstaubgrenzwerte bis dato jedoch ausschließlich massebezogen sind, kann Ultrafeinstaub aufgrund seiner sehr viel kleineren Masse nicht gesondert an herkömmlichen Messstellen für PM10 oder PM2,5 detektiert werden. Um PM0,1 "messbar" zu machen, wird eine andere Messgröße heran gezogen - die Partikelanzahl. Hierbei werden die Partikel in einem bestimmtem Außenluftvolumen gezählt. Immissionsgrenzwerte gibt es in Bezug auf die Partikelanzahl noch keine. Es besteht daher die Schwierigkeit, gemessene Partikelanzahlen entsprechend zu beurteilen. Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG), welches in Hessen für Luftimmissionsmessungen zuständig ist, sammelt derzeit in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt Erfahrungen mit dieser Messgröße. Seit September 2015 werden in Raunheim Partikelanzahlen gemessen. Raunheim wird äußerst niedrig überflogen und bietet sich vor dem Hintergrund, dass der Flugverkehr als starker Emittent hoher Partikelanzahlen in Verdacht steht, als "Hot-spot"-Messpunkt sehr gut an. Die Messungen finden direkt an der dortigen Luftmessstation statt, demnach ist auch die Verfügbarkeit an Konzentrationsmesswerten für PM10 und PM2,5 am Standort sichergestellt. Der Magistrat begrüßt die Messungen auf Landes-/Bundesebene, erachtet vor dem Hintergrund mangelnder Erfahrung mit dieser Messgröße weitere Messungen im Frankfurter Süden als aktuell noch nicht zielführend. Zunächst sollten die Messergebnisse aus Raunheim abgewartet werden, welche nach Angaben des HLUG über einen Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten erhoben werden sollen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Oktober 2015OFOF 1172/5Ultrafeinstaub-Messstation im Frankfurter SüdenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. November 2015OMOM 4717Ultrafeinstaub-Messstation im Frankfurter SüdenDirektanregung
- 22. Januar 2016Sie sind hierSTST 171Ultrafeinstaub-Messstation im Frankfurter SüdenStellungnahme
- 2. Mai 2016OFOF 50/5Durch Flugverkehr verursachte Luftverschmutzung überwachen und begrenzen: UltrafeinstaubMessstationen für Niederrad, Oberrad und SachsenhausenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. Mai 2016OFOF 31/5Ultrafeinstaub-Messstation im Frankfurter SüdenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. Juni 2016OMOM 141Ultrafeinstaub-Messstationen im Frankfurter SüdenDirektanregung
- 22. August 2016Antwort des Magistrats · nach 44 WochenSTST 1079Ultrafeinstaub-Messstationen im Frankfurter SüdenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab