Ultrafeinstaub-Messstationen im Frankfurter Süden
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1079
Betreff: Ultrafeinstaub-Messstationen im Frankfurter Süden Für die Überwachung und Messung der Luftqualität ist das Hessische Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (HLNUG) zuständig. Wie der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 22.01.2016, ST 171, erläutert, befindet sich die Messung von Ultrafeinstaub noch in der wissenschaftlichen und technischen Erprobungsphase. Epidemiologische Untersuchungen über gesundheitliche Auswirkungen von Ultrafeinstäuben in der Bevölkerung können erst belastbar angestellt werden, wenn ein validiertes Messverfahren verfügbar ist. Üblicherweise gibt die WHO in einem nächsten Schritt einen Grenzwertvorschlag ab, welcher in verschiedenen Gremien bis hin zum Grenzwertgesetzgebungsverfahren diskutiert wird. Dieses Verfahren wird auf Europa- und Bundesebene ablaufen. Insbesondere ist eine wirkungsbezogene Messgröße noch nicht abschließend beschlossen. Die bei der Ultrafeinstaubmessung derzeit betrachtete Partikelanzahl charakterisiert die Partikel nicht hinsichtlich deren stofflicher Zusammensetzung - zwischen gesundheitsgefährdenden Dieselrußpartikeln oder natürlichen Staubaufwirbelungen kann nicht unterschieden werden. Ähnliche Kritik wurde in der Vergangenheit bei den gesetzlichen und rein massebezogenen Feinstaubmessungen (PM10 und PM2,5) geäußert. Vor diesen Hintergründen geht der Magistrat davon aus, dass ein gesetzlicher Immissionsgrenzwert für Ultrafeinstaub erst in einigen Jahren zu erwarten ist. Der Magistrat wird sich beim HLNUG dafür einsetzten, dass bei Auflage eines Messprogramms für Ultrafeinstaub der Frankfurter Süden als Standort mit einbezogen wird. Die exponierte Lage zum Flughafen, welcher als Emittent für Ultrafeinstaub vermutet wird, kann für epidemiologische Studien geeignet sein, die der Magistrat gerne unterstützt. Zur langfristigen Beobachtung von Ultrafeinstaub wäre einerseits eine Messkomponentenerweiterung an den bestehenden Messstationen, andererseits beispielsweise eine Neueinrichtung auf dem direkt überflogenen Lerchesberg sinnvoll. Hier war bereits 2012/2013 eine temporäre Luftmessstation in Betrieb, die Messungen für Stickstoffdioxid (NO2) führt der Magistrat seither mit Passivsammlern fort. Die Messergebnisse veröffentlicht der Magistrat regelmäßig in Berichten: Flugverkehr und Luftverunreinigungen im Ballungsraum Rhein Main 2010 - 2015: http://frankfurt.de/sixcms/media.php/738/luftqualitae t_flugverkehr_32015.pdf Luftqualität 2013 - 2015 in Frankfurt am Main: http://frankfurt.de/sixcms/media.php/738/luftqualitae t2013_2015.pdf
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Januar 2016STST 171Ultrafeinstaub-Messstation im Frankfurter SüdenStellungnahme
- 18. Mai 2016OFOF 31/5Ultrafeinstaub-Messstation im Frankfurter SüdenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. Juni 2016OMOM 141Ultrafeinstaub-Messstationen im Frankfurter SüdenDirektanregung
- 22. August 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 1079Ultrafeinstaub-Messstationen im Frankfurter SüdenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab