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Ultrafeinstaub-Messstation im Frankfurter Süden

Vorlagentyp: OFGRÜNE
30 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Begründung

Frankfurter Süden Vorgang: ST 171/16 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, mit den Planungen zur Errichtung einer Messstation für Ultrafeinstaub im Frankfurter Süden schon jetzt zu beginnen. Begründung: Der Magistrat hat in der o.a. Stellungnahme ausgeführt, dass er derzeit die Messung der Ultrafeinstaubfraktion noch nicht für sinnvoll erachtet, weil nicht ausreichend Erfahrungen mit der Erfassung dieser Messgröße vorliegen. Dies ist für den Ortsbeirat nachvollziehbar, da anders als bei den größeren Feinstaubfraktionen PM 10 und PM 2,5 nicht die Partikelmasse, sondern die Partikelanzahl zu betrachten ist. Erfahrungsgemäß kann eine neue Messstation nicht kurzfristig errichtet werden, schon weil es schwierig ist, geeignete Standorte zu finden. Daher sollte mit der Standortsuche nicht gewartet werden, bis eine einsatzbereite Messstation lieferbar ist. Die Luftbelastung ist in Frankfurt deutlich zu hoch. So können z.B. noch immer nicht die Grenzwerte für NOx eingehalten werden. Die Luftreinhaltepläne müssen daher zügig erweitert werden. Die Gesundheitsschädlichkeit der Feinstaubfraktionen PM10 und PM2,5 gilt als erwiesen. Es wäre daher erstaunlich, wenn die Gesundheitsschädlichkeit der kleineren Ultrafeinstaubpartikel nicht validierbar wäre. In Zukunft ist sogar mit einer Zunahme der Luftbelastung durch diese Partikel zu rechnen, da die Effizienzsteigerung von Flugzeug- und Kfz-Motoren nach den bisherigen Erfahrungen mit einer Verkleinerung der ausgestoßenen Rußpartikel einhergeht. Die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger wünschen Informationen über den Ultrafeinstaub in ihrer Atemluft. Wir dürfen nicht warten, bis gesetzliche Grenzwerte vorliegen, weil wir sonst, wie heute bei der NOx-Belastung, nicht in der Lage sein werden, die Einhaltung der Grenzwerte zu garantieren.

Inhalt

Antrag vom 18.05.2016, OF 31/5

Betreff: Ultrafeinstaub-Messstation im Frankfurter Süden Vorgang: ST 171/16 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, mit den Planungen zur Errichtung einer Messstation für Ultrafeinstaub im Frankfurter Süden schon jetzt zu beginnen.

Begründung: Der Magistrat hat in der o.a. Stellungnahme ausgeführt, dass er derzeit die Messung der Ultrafeinstaubfraktion noch nicht für sinnvoll erachtet, weil nicht ausreichend Erfahrungen mit der Erfassung dieser Messgröße vorliegen. Dies ist für den Ortsbeirat nachvollziehbar, da anders als bei den größeren Feinstaubfraktionen PM 10 und PM 2,5 nicht die Partikelmasse, sondern die Partikelanzahl zu betrachten ist. Erfahrungsgemäß kann eine neue Messstation nicht kurzfristig errichtet werden, schon weil es schwierig ist, geeignete Standorte zu finden. Daher sollte mit der Standortsuche nicht gewartet werden, bis eine einsatzbereite Messstation lieferbar ist. Die Luftbelastung ist in Frankfurt deutlich zu hoch. So können z.B. noch immer nicht die Grenzwerte für NOx eingehalten werden. Die Luftreinhaltepläne müssen daher zügig erweitert werden. Die Gesundheitsschädlichkeit der Feinstaubfraktionen PM10 und PM2,5 gilt als erwiesen. Es wäre daher erstaunlich, wenn die Gesundheitsschädlichkeit der kleineren Ultrafeinstaubpartikel nicht validierbar wäre. In Zukunft ist sogar mit einer Zunahme der Luftbelastung durch diese Partikel zu rechnen, da die Effizienzsteigerung von Flugzeug- und Kfz-Motoren nach den bisherigen Erfahrungen mit einer Verkleinerung der ausgestoßenen Rußpartikel einhergeht. Die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger wünschen Informationen über den Ultrafeinstaub in ihrer Atemluft. Wir dürfen nicht warten, bis gesetzliche Grenzwerte vorliegen, weil wir sonst, wie heute bei der NOx-Belastung, nicht in der Lage sein werden, die Einhaltung der Grenzwerte zu garantieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Januar 2016STST 171Ultrafeinstaub-Messstation im Frankfurter SüdenStellungnahme
  2. 18. Mai 2016Sie sind hier
    OFOF 31/5Ultrafeinstaub-Messstation im Frankfurter Süden
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 3. Juni 2016OMOM 141Ultrafeinstaub-Messstationen im Frankfurter SüdenDirektanregung
  4. 22. August 2016Antwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 1079Ultrafeinstaub-Messstationen im Frankfurter SüdenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 2 · 03.06.2016
TO I, TOP 29
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 141 2016 Die Vorlage OF 31/5 wird als gemeinsamer Antrag der GRÜNEN und der SPD mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, 1. mit den Planungen zur Errichtung von Messstationen für Ultrafeinstaub im Frankfurter Süden schon jetzt zu beginnen und diese zeitnah aufzustellen; 2. aus dem Datenmaterial der Messstationen in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLUG) sowie geeigneten Instituten (z. B. Leibniz-Institut für umweltmedizinische Forschung; Helmholtz Zentrum für Gesundheit und Umwelt) ein Konzept zu erarbeitet, mit dem es möglich sein soll, gesundheitliche Risiken durch die Ultrafeinstaubbelastung zu erkennen und Lösungsansätze zu deren Begegnung zu entwickeln."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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