Ultrafeinstaub-Messstation im Frankfurter Süden
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenBegründung
Frankfurter Süden Vorgang: ST 171/16 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, mit den Planungen zur Errichtung einer Messstation für Ultrafeinstaub im Frankfurter Süden schon jetzt zu beginnen. Begründung: Der Magistrat hat in der o.a. Stellungnahme ausgeführt, dass er derzeit die Messung der Ultrafeinstaubfraktion noch nicht für sinnvoll erachtet, weil nicht ausreichend Erfahrungen mit der Erfassung dieser Messgröße vorliegen. Dies ist für den Ortsbeirat nachvollziehbar, da anders als bei den größeren Feinstaubfraktionen PM 10 und PM 2,5 nicht die Partikelmasse, sondern die Partikelanzahl zu betrachten ist. Erfahrungsgemäß kann eine neue Messstation nicht kurzfristig errichtet werden, schon weil es schwierig ist, geeignete Standorte zu finden. Daher sollte mit der Standortsuche nicht gewartet werden, bis eine einsatzbereite Messstation lieferbar ist. Die Luftbelastung ist in Frankfurt deutlich zu hoch. So können z.B. noch immer nicht die Grenzwerte für NOx eingehalten werden. Die Luftreinhaltepläne müssen daher zügig erweitert werden. Die Gesundheitsschädlichkeit der Feinstaubfraktionen PM10 und PM2,5 gilt als erwiesen. Es wäre daher erstaunlich, wenn die Gesundheitsschädlichkeit der kleineren Ultrafeinstaubpartikel nicht validierbar wäre. In Zukunft ist sogar mit einer Zunahme der Luftbelastung durch diese Partikel zu rechnen, da die Effizienzsteigerung von Flugzeug- und Kfz-Motoren nach den bisherigen Erfahrungen mit einer Verkleinerung der ausgestoßenen Rußpartikel einhergeht. Die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger wünschen Informationen über den Ultrafeinstaub in ihrer Atemluft. Wir dürfen nicht warten, bis gesetzliche Grenzwerte vorliegen, weil wir sonst, wie heute bei der NOx-Belastung, nicht in der Lage sein werden, die Einhaltung der Grenzwerte zu garantieren.
Inhalt
Antrag vom 18.05.2016, OF 31/5
Betreff: Ultrafeinstaub-Messstation im Frankfurter Süden Vorgang: ST 171/16 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, mit den Planungen zur Errichtung einer Messstation für Ultrafeinstaub im Frankfurter Süden schon jetzt zu beginnen.
Begründung: Der Magistrat hat in der o.a. Stellungnahme ausgeführt, dass er derzeit die Messung der Ultrafeinstaubfraktion noch nicht für sinnvoll erachtet, weil nicht ausreichend Erfahrungen mit der Erfassung dieser Messgröße vorliegen. Dies ist für den Ortsbeirat nachvollziehbar, da anders als bei den größeren Feinstaubfraktionen PM 10 und PM 2,5 nicht die Partikelmasse, sondern die Partikelanzahl zu betrachten ist. Erfahrungsgemäß kann eine neue Messstation nicht kurzfristig errichtet werden, schon weil es schwierig ist, geeignete Standorte zu finden. Daher sollte mit der Standortsuche nicht gewartet werden, bis eine einsatzbereite Messstation lieferbar ist. Die Luftbelastung ist in Frankfurt deutlich zu hoch. So können z.B. noch immer nicht die Grenzwerte für NOx eingehalten werden. Die Luftreinhaltepläne müssen daher zügig erweitert werden. Die Gesundheitsschädlichkeit der Feinstaubfraktionen PM10 und PM2,5 gilt als erwiesen. Es wäre daher erstaunlich, wenn die Gesundheitsschädlichkeit der kleineren Ultrafeinstaubpartikel nicht validierbar wäre. In Zukunft ist sogar mit einer Zunahme der Luftbelastung durch diese Partikel zu rechnen, da die Effizienzsteigerung von Flugzeug- und Kfz-Motoren nach den bisherigen Erfahrungen mit einer Verkleinerung der ausgestoßenen Rußpartikel einhergeht. Die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger wünschen Informationen über den Ultrafeinstaub in ihrer Atemluft. Wir dürfen nicht warten, bis gesetzliche Grenzwerte vorliegen, weil wir sonst, wie heute bei der NOx-Belastung, nicht in der Lage sein werden, die Einhaltung der Grenzwerte zu garantieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Januar 2016STST 171Ultrafeinstaub-Messstation im Frankfurter SüdenStellungnahme
- 18. Mai 2016Sie sind hierOFOF 31/5Ultrafeinstaub-Messstation im Frankfurter SüdenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. Juni 2016OMOM 141Ultrafeinstaub-Messstationen im Frankfurter SüdenDirektanregung
- 22. August 2016Antwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 1079Ultrafeinstaub-Messstationen im Frankfurter SüdenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme