Ultrafeinstaub-Messstationen im Frankfurter Süden
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Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 141 entstanden aus Vorlage: OF 31/5 vom 18.05.2016
Betreff: Ultrafeinstaub-Messstationen im Frankfurter Süden Vorgang: OM 4717/15 OBR 5; ST 171/16 Der Magistrat wird gebeten, 1. mit den Planungen zur Errichtung von Messstationen für Ultrafeinstaub im Frankfurter Süden schon jetzt zu beginnen und diese zeitnah aufzustellen; 2. aus dem Datenmaterial der Messstationen in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLUG) sowie geeigneten Instituten (z. B. Leibniz-Institut für umweltmedizinische Forschung; Helmholtz Zentrum für Gesundheit und Umwelt) ein Ko nzept zu erarbeitet, mit dem es möglich sein soll, gesundheitliche Risiken durch die Ultrafeinstaubbelastung zu erkennen und Lösungsansätze zu deren Begegnung zu entwickeln.
Begründung: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 22.01.2016, ST 171, ausgeführt, dass er derzeit die Messung der Ultrafeinstaubfraktion noch nicht für sinnvoll erachtet, weil keine ausreichenden Erfahrungen mit der Erfassung dieser Messgröße vorliegen. Dies ist für den Ortsbeirat nachvollziehbar, da anders als bei den größeren Feinstaubfraktionen PM10 und PM2,5 nicht die Partikelmasse, sondern die Partikelanzahl zu betrachten ist. Erfahrungsgemäß kann eine neue Messstation nicht kurzfristig errichtet werden, schon weil es schwierig ist, geeignete Standorte zu finden. Daher sollte mit der Standortsuche nicht gewartet werden, bis eine einsatzbereite Messstation lieferbar ist. Die Luftbelastung ist in Frankfurt deutlich zu hoch. So können z. B. noch immer nicht die Grenzwerte für NOx eingehalten werden. Die Luftreinhaltepläne müssen daher zügig erweitert werden. Die Gesundheitsschädlichkeit der Feinstaubfraktionen PM10 und PM2,5 gilt als erwiesen. Es wäre daher erstaunlich, wenn die Gesundheitsschädlichkeit der kleineren Ultrafeinstaubpartikel nicht validierbar wäre. In Zukunft ist sogar mit einer Zunahme der Luftbelastung durch diese Partikel zu rechnen, da die Effizienzsteigerung von Flugzeug- und Kfz-Motoren nach den bisherigen Erfahrungen mit einer Verkleinerung der ausgestoßenen Rußpartikel einhergeht. Die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger wünschen Informationen über den Ultrafeinstaub in ihrer Atemluft. Es darf nicht gewartet werden, bis gesetzliche Grenzwerte vorliegen, weil man sonst, wie heute bei der NOx-Belastung, nicht in der Lage sein wird, die Einhaltung der Grenzwerte zu garantieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Januar 2016STST 171Ultrafeinstaub-Messstation im Frankfurter SüdenStellungnahme
- 18. Mai 2016OFOF 31/5Ultrafeinstaub-Messstation im Frankfurter SüdenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. Juni 2016Sie sind hierOMOM 141Ultrafeinstaub-Messstationen im Frankfurter SüdenDirektanregung
- 22. August 2016Antwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 1079Ultrafeinstaub-Messstationen im Frankfurter SüdenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats