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Durch Flugverkehr verursachte Luftverschmutzung überwachen und begrenzen: UltrafeinstaubMessstationen für Niederrad, Oberrad und Sachsenhausen

Vorlagentyp: OFSPD
4 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Begründung

Luftverschmutzung überwachen und begrenzen: Ultrafeinstaub-Messstationen für Niederrad, Oberrad und Sachsenhausen Vorgang: OM 4717/15 OBR 5; ST 171/16 Der Ortsbeirat 5 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert,

  1. In den Einflugzonen im Frankfurter Süden, d.h. in Oberrad, in Sachsenhausen Süd und in Niederrad Messstationen zur kontinuierlichen Messung des ultraleichten Ultrafeinstaubes aufzustellen, welche die Anzahl der Ultrafeinstaubpartikel im Bereich 6 - 40 Nanometer und 41- 110 Nanometer pro Kubikzentimeter erfassen und die Messergebnisse kontinuierlich zu veröffentlichen.
  2. Sich an den Ultrafeinstaubmessungen in Raunheim zu beteiligen und auf die zeitnahe und kontinuierliche Veröffentlichung der dortigen Messungen hinzuwirken.
  3. Aus dem Datenmaterial der Messstationen in Zusammenarbeit mit dem hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) sowie geeigneten Instituten (z.B. Leibnitz-Institut für Umweltmedizinische Forschung; Helmholtz Zentrum für Gesundheit und Umwelt) ein Konzept zu erarbeitet, mit dem es möglich sein soll, gesundheitliche Risiken durch die Ultrafeinstaubbelastung zu erkennen und Lösungsansätze zur deren Begegnung zu entwickeln. Begründung: Bei der Verbrennung in Triebwerken entstehen ultrafeine Verbrennungspartikel. Diese können von der Lunge nicht mehr zurückgehalten werden. Sie gelangen direkt in die Blutbahnen und von dort praktisch in alle Organe. Bisherige Messverfahren wiegen die bei der Verbrennung entstehenden Ultrafeinstäube. Dabei wird übersehen, dass sich die Emissionen durch die technische Entwicklung in den feineren Bereich verschoben haben und diese ultraleichten Ultrafeinstaubpartikel bei relativ niedriger Feinstaubtonnage große gesundheitliche Schäden anrichten können. Denn für die schädigende Wirkung ist die spezifische Oberfläche und die Zusammensetzung des Staubes wesentlich, nicht dessen Gewicht. Die spezifische Oberfläche korreliert mit der Partikelanzahl bzw. der Partikelkonzentration. Es ist dringend erforderlich zunächst eine flächendeckende kontinuierliche Messung (Zählung) des Ultrafeinstaubes, der die Belastung der Bevölkerung insbesondere in den durch Überflug und Vorbeiflug betroffenen Gebieten dokumentiert vorzunehmen. In einem zweiten Schritt gilt es aus dem Datenmaterial der Messstationen ein Konzept zu erarbeitet, mit dem es möglich sein soll, gesundheitliche Risiken durch die Ultrafeinstaubbelastung zu erkennen und diesen entgegen zu wirken. Der Messbereich der aufzustellenden Messstationen sollte an die Studie aus Kopenhagen (1) angelehnt werden, in deren Rahmen die Messbereiche 6 - 40 Nanometer und 41- 110 Nanometer pro Kubikzentimeter detektiert wurden. So wird eine Vergleichbarkeit mit jener - bisher umfangreichsten - Studie auf dem Gebiet der Erkennung ultraleichter Ultrafeinstaubpartikeln möglich. Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat auf die Anfrage des Ortsbeirates 5 "OM 4717" vom 06.11.2015 (5) am 22.01.2016 ST 171 (6) Stellung genommen. Darin gibt der Magistrat zu erkennen, dass er davon ausgeht, dass die bisher verwendeten Verfahren zur Messung von Ultrafeinstäube (Wiegeverfahren) nicht in der Lage sind ultraleichte Ultrafeinstaubpartikel (Nanometerbereich) ausreichend zu detektieren. So dann nimmt der Magistrat Bezug auf die Partikelzählmethode, welche in den mit diesem Antrag geforderten Messstationen zum Einsatz kommen soll. Der Magistrat lehnt in seiner Stellungnahme die Aufstellung von Ultrafeinstaubmessstationen im Frankfurter Süden mit der Begründung ab, dass erstens es noch keine Immissionsgrenzwerte in Bezug auf die Partikelzahl gibt und zweites das hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG), welches in Hessen für Luftimmissionsmessungen zuständig ist, derzeit in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt Erfahrungen mit dieser Messgröße sammelt und in diesem Zusammenhang in Raunheim seit September 2015 eine Messstation in welcher das Partikelzählverfahren zur Anwendung kommt, betreibt. Die Messergebnisse aus Raunheim sollen nach dem Magistrat zunächst abgewartet werden. Dieser Begründung ist folgendes zu entgegnen:
  4. Durch die Studie in Kopenhagen (1) ist die hohe Ultrafeinstaubbelastung an Flughäfen und durch die Studien in Los Angeles (2) und Amsterdam (3) die weiträumige Belastung der Umgebung von Flughäfen und Flugrouten belegt. Bedingt durch die geographische Lage des Frankfurter Südens zum Flughafen und zu den Flugrouten, sowie den Hauptwindrichtungen (4) in der Region Frankfurt, ist mit einer deutlichen Belastung der Stadtteile Niederrad, Sachsenhausen und Oberrad mit Ultrafeinstaub zu rechnen. Es ist davon auszugehen, dass der Flughafen Frankfurt einer der größten ultraleichten Ultrafeinstaub Emittenten Deutschlands ist, da rund um ihn täglich rund 1 Millionen Liter Kerosin verbrannt werden. Vor diesem Hintergrund sollte die Stadt Frankfurt zum Schutze ihrer Bevölkerung eine Vorreiter Rolle in der Erkennung der von ultraleichten Ultrafeinstäuben ausgehenden Gefahren einnehmen und sich sowohl an der (Weiter)Entwicklung von Messeverfahren beteiligten als auch zur Schaffung von diesbezüglichen Immissionsgrenzwerte hinwirken.
  5. Bisher wurden noch keine Ergebnisse der Raunheimer Messstation veröffentlich. Von einer hier geforderten kontinuierlich Veröffentlich kann daher nicht die Rede sein. Um möglichst schnell Erkenntnisse, auch durch die Mitarbeit Dritter, aus den Messergebnissen ziehen zu können ist eine solche Veröffentlichung unerlässlich.
  6. Erfahrungen mit dem Messverfahren sind bereits gesammelt worden. Hier ist vor allem auf die Studie aus Kopenhagen (1) zu verweisen. Die Luftbelastung ist in Frankfurt deutlich zu hoch. So können z.B. noch immer nicht die Grenzwerte für NOx eingehalten werden. Die Luftreinhaltepläne müssen daher zügig erweitert werden. Die Gesundheitsschädlichkeit der Feinstaubfraktionen PM10 und PM2,5 gilt als erwiesen. Es wäre daher erstaunlich, wenn die Gesundheitsschädlichkeit der kleineren Ultrafeinstaubpartikel nicht validierbar wäre. In Zukunft ist sogar mit einer Zunahme der Luftbelastung durch diese Partikel zu rechnen, da die Effizienzsteigerung von Flugzeug- und Kfz-Motoren nach den bisherigen Erfahrungen mit einer Verkleinerung der ausgestoßenen Rußpartikel einhergeht. Die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger wünschen Informationen über den Ultrafeinstaub in ihrer Atemluft. Wir dürfen nicht warten, bis gesetzliche Grenzwerte vorliegen, weil wir sonst, wie heute bei der NOx-Belastung, nicht in der Lage sein werden, die Einhaltung der Grenzwerte zu garantieren. (1) http://www.project-cleanair.eu/materials/ (2) http://pubs.acs.org/doi/pdf/10.1021/es5001566 (3) http://cleanair.london/wp-content/uploads/CAL-307-Keuken-et-al-PNC-near-Schiphol -airport-AE2015.pdf (4) http://de.windfinder.com/windstatistics/frankfurt: Statistische Windrichtungsverteilung pro Jahr: WSW 6,6%, SW 14,6%, SSW 18,5%, S 8,2% (5) http://www.stvv.frankfurt.de/PARLISLINK/DDW?W=DOK_NAME=%27OM_4717_2015%27 (6)http://www.stvv.frankfurt.de/PARLISLINK/DDW?W%3DDO K_NAME+not%3D%27AAAA%27+and+TEXT+phrase+like+%27ST+171%27+and+DOKUMENTTYP%3D%27 T AGO%27+%2C%27NIED%27+%2C%27FRAG%27+%2C%27WORT%27+%2C%27BESC%27+%2C%27VORL%27+ord er+by+DATUM+desc%26M%3D1%26K%3DST_171_2016%26R%3DY%26U%3D1

Inhalt

Antrag vom 02.05.2016, OF 50/5

Betreff: Durch Flugverkehr verursachte Luftverschmutzung überwachen und begrenzen: Ultrafeinstaub-Messstationen für Niederrad, Oberrad und Sachsenhausen Vorgang: OM 4717/15 OBR 5; ST 171/16 Der Ortsbeirat 5 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert,

  1. In den Einflugzonen im Frankfurter Süden, d.h. in Oberrad, in Sachsenhausen Süd und in Niederrad Messstationen zur kontinuierlichen Messung des ultraleichten Ultrafeinstaubes aufzustellen, welche die Anzahl der Ultrafeinstaubpartikel im Bereich 6 - 40 Nanometer und 41- 110 Nanometer pro Kubikzentimeter erfassen und die Messergebnisse kontinuierlich zu veröffentlichen.
  2. Sich an den Ultrafeinstaubmessungen in Raunheim zu beteiligen und auf die zeitnahe und kontinuierliche Veröffentlichung der dortigen Messungen hinzuwirken.
  3. Aus dem Datenmaterial der Messstationen in Zusammenarbeit mit dem hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) sowie geeigneten Instituten (z.B. Leibnitz-Institut für Umweltmedizinische Forschung; Helmholtz Zentrum für Gesundheit und Umwelt) ein Konzept zu erarbeitet, mit dem es möglich sein soll, gesundheitliche Risiken durch die Ultrafeinstaubbelastung zu erkennen und Lösungsansätze zur deren Begegnung zu entwickeln. Begründung: Bei der Verbrennung in Triebwerken entstehen ultrafeine Verbrennungspartikel. Diese können von der Lunge nicht mehr zurückgehalten werden. Sie gelangen direkt in die Blutbahnen und von dort praktisch in alle Organe. Bisherige Messverfahren wiegen die bei der Verbrennung entstehenden Ultrafeinstäube. Dabei wird übersehen, dass sich die Emissionen durch die technische Entwicklung in den feineren Bereich verschoben haben und diese ultraleichten Ultrafeinstaubpartikel bei relativ niedriger Feinstaubtonnage große gesundheitliche Schäden anrichten können. Denn für die schädigende Wirkung ist die spezifische Oberfläche und die Zusammensetzung des Staubes wesentlich, nicht dessen Gewicht. Die spezifische Oberfläche korreliert mit der Partikelanzahl bzw. der Partikelkonzentration. Es ist dringend erforderlich zunächst eine flächendeckende kontinuierliche Messung (Zählung) des Ultrafeinstaubes, der die Belastung der Bevölkerung insbesondere in den durch Überflug und Vorbeiflug betroffenen Gebieten dokumentiert vorzunehmen. In einem zweiten Schritt gilt es aus dem Datenmaterial der Messstationen ein Konzept zu erarbeitet, mit dem es möglich sein soll, gesundheitliche Risiken durch die Ultrafeinstaubbelastung zu erkennen und diesen entgegen zu wirken. Der Messbereich der aufzustellenden Messstationen sollte an die Studie aus Kopenhagen (1) angelehnt werden, in deren Rahmen die Messbereiche 6 - 40 Nanometer und 41- 110 Nanometer pro Kubikzentimeter detektiert wurden. So wird eine Vergleichbarkeit mit jener - bisher umfangreichsten - Studie auf dem Gebiet der Erkennung ultraleichter Ultrafeinstaubpartikeln möglich. Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat auf die Anfrage des Ortsbeirates 5 "OM 4717" vom 06.11.2015 (5) am 22.01.2016 ST 171 (6) Stellung genommen. Darin gibt der Magistrat zu erkennen, dass er davon ausgeht, dass die bisher verwendeten Verfahren zur Messung von Ultrafeinstäube (Wiegeverfahren) nicht in der Lage sind ultraleichte Ultrafeinstaubpartikel (Nanometerbereich) ausreichend zu detektieren. So dann nimmt der Magistrat Bezug auf die Partikelzählmethode, welche in den mit diesem Antrag geforderten Messstationen zum Einsatz kommen soll. Der Magistrat lehnt in seiner Stellungnahme die Aufstellung von Ultrafeinstaubmessstationen im Frankfurter Süden mit der Begründung ab, dass erstens es noch keine Immissionsgrenzwerte in Bezug auf die Partikelzahl gibt und zweites das hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG), welches in Hessen für Luftimmissionsmessungen zuständig ist, derzeit in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt Erfahrungen mit dieser Messgröße sammelt und in diesem Zusammenhang in Raunheim seit September 2015 eine Messstation in welcher das Partikelzählverfahren zur Anwendung kommt, betreibt. Die Messergebnisse aus Raunheim sollen nach dem Magistrat zunächst abgewartet werden. Dieser Begründung ist folgendes zu entgegnen:
  4. Durch die Studie in Kopenhagen (1) ist die hohe Ultrafeinstaubbelastung an Flughäfen und durch die Studien in Los Angeles (2) und Amsterdam (3) die weiträumige Belastung der Umgebung von Flughäfen und Flugrouten belegt. Bedingt durch die geographische Lage des Frankfurter Südens zum Flughafen und zu den Flugrouten, sowie den Hauptwindrichtungen (4) in der Region Frankfurt, ist mit einer deutlichen Belastung der Stadtteile Niederrad, Sachsenhausen und Oberrad mit Ultrafeinstaub zu rechnen. Es ist davon auszugehen, dass der Flughafen Frankfurt einer der größten ultraleichten Ultrafeinstaub Emittenten Deutschlands ist, da rund um ihn täglich rund 1 Millionen Liter Kerosin verbrannt werden. Vor diesem Hintergrund sollte die Stadt Frankfurt zum Schutze ihrer Bevölkerung eine Vorreiter Rolle in der Erkennung der von ultraleichten Ultrafeinstäuben ausgehenden Gefahren einnehmen und sich sowohl an der (Weiter)Entwicklung von Messeverfahren beteiligten als auch zur Schaffung von diesbezüglichen Immissionsgrenzwerte hinwirken.
  5. Bisher wurden noch keine Ergebnisse der Raunheimer Messstation veröffentlich. Von einer hier geforderten kontinuierlich Veröffentlich kann daher nicht die Rede sein. Um möglichst schnell Erkenntnisse, auch durch die Mitarbeit Dritter, aus den Messergebnissen ziehen zu können ist eine solche Veröffentlichung unerlässlich.
  6. Erfahrungen mit dem Messverfahren sind bereits gesammelt worden. Hier ist vor allem auf die Studie aus Kopenhagen (1) zu verweisen. Die Luftbelastung ist in Frankfurt deutlich zu hoch. So können z.B. noch immer nicht die Grenzwerte für NOx eingehalten werden. Die Luftreinhaltepläne müssen daher zügig erweitert werden. Die Gesundheitsschädlichkeit der Feinstaubfraktionen PM10 und PM2,5 gilt als erwiesen. Es wäre daher erstaunlich, wenn die Gesundheitsschädlichkeit der kleineren Ultrafeinstaubpartikel nicht validierbar wäre. In Zukunft ist sogar mit einer Zunahme der Luftbelastung durch diese Partikel zu rechnen, da die Effizienzsteigerung von Flugzeug- und Kfz-Motoren nach den bisherigen Erfahrungen mit einer Verkleinerung der ausgestoßenen Rußpartikel einhergeht. Die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger wünschen Informationen über den Ultrafeinstaub in ihrer Atemluft. Wir dürfen nicht warten, bis gesetzliche Grenzwerte vorliegen, weil wir sonst, wie heute bei der NOx-Belastung, nicht in der Lage sein werden, die Einhaltung der Grenzwerte zu garantieren. (1) http://www.project-cleanair.eu/materials/ (2) http://pubs.acs.org/doi/pdf/10.1021/es5001566 (3) http://cleanair.london/wp-content/uploads/CAL-307-Keuken-et-al-PNC-near-Schiphol -airport-AE2015.pdf (4) http://de.windfinder.com/windstatistics/frankfurt: Statistische Windrichtungsverteilung pro Jahr: WSW 6,6%, SW 14,6%, SSW 18,5%, S 8,2% (5) http://www.stvv.frankfurt.de/PARLISLINK/DDW?W=DOK_NAME=%27OM_4717_2015%27 (6)http://www.stvv.frankfurt.de/PARLISLINK/DDW?W%3DDO K_NAME+not%3D%27AAAA%27+and+TEXT+phrase+like+%27ST+171%27+and+DOKUMENTTYP%3D%27 T AGO%27+%2C%27NIED%27+%2C%27FRAG%27+%2C%27WORT%27+%2C%27BESC%27+%2C%27VORL%27+ord er+by+DATUM+desc%26M%3D1%26K%3DST_171_2016%26R%3DY%26U%3D1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Oktober 2015OFOF 1172/5Ultrafeinstaub-Messstation im Frankfurter SüdenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 6. November 2015OMOM 4717Ultrafeinstaub-Messstation im Frankfurter SüdenDirektanregung
  3. 22. Januar 2016STST 171Ultrafeinstaub-Messstation im Frankfurter SüdenStellungnahme
  4. 2. Mai 2016Sie sind hier
    OFOF 50/5Durch Flugverkehr verursachte Luftverschmutzung überwachen und begrenzen: UltrafeinstaubMessstationen für Niederrad, Oberrad und Sachsenhausen
    Ortsbeiratsantrag · SPD

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 2 · 03.06.2016
TO I, TOP 48
Zurückgezogen
Die Vorlage OF 50/5 wurde zurückgezogen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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