Sanierung der Ernst "May Siedlungen" ohne Mietervertreibung
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1684
Betreff: Sanierung der Ernst "May Siedlungen" ohne Mietervertreibung Der Magistrat hat beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung für die Siedlungen Römerstadt, Heimatsiedlung und Riederwald einen Antrag zur Aufnahme in das Bundesprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus" gestellt. Eine Expertenjury des Bundes hat empfohlen, die Siedlungen des Neuen Frankfurt mit 5 Mio. Euro Bundesmittel zu unterstützen. Die Begründung der Jury lautet: "Die zwischen 1925 und 1933 entstandenen Siedlungen des Neuen Frankfurts sind ein weltweit anerkannter Beitrag zur Lösung der Wohnungsfrage aus der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen. Die geplanten Maßnahmen dienen nicht nur der Aufwertung des Gebäudebestandes und seines Umfeldes anlässlich des bevorstehenden Jubiläums, sondern sind auch ein wichtiger Impuls für die Debatte um heutige Wohnungsfragen." Derzeit erarbeitet der Magistrat den Förderantrag, die Bewilligung der Bundesmittel wird für Ende 2019 erwartet (Förderzeitraum: 2019-2023). Um die Instandsetzungsmaßnahmen in der Siedlung Riederwald vorzubereiten, hat die ABG FRANKFURT HOLDING bereits ein Büro zur Erstellung eines denkmalpflegerischen Gutachtens beauftragt. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass im kommenden Jahr erste Ergebnisse des Gutachtens vorliegen. Das Gutachten und daraus abgeleitete Instandsetzungsmaßnahmen werden der Bewohnerschaft vorgestellt. Weiterhin ist geplant, Hinweise der Bewohnerschaft bei der Konzeption des Investitionsprogramms für den Riederwald zu berücksichtigen. Dazu sollen eigene Veranstaltungen angeboten werden. Die Umsetzung der Maßnahmen beginnt erst nach der Information der Bewohnerschaft. Dabei soll auch geklärt werden, welche Instandsetzungsmaßnahmen umgesetzt werden sollen. Instandsetzungsmaßnahmen sind vom Vermieter zu tragen und begründen keinen Anspruch auf Mieterhöhung. Der Magistrat wird sicherstellen, dass im Rahmen des o.g. Investitionsprogramms lediglich Instandsetzungsmaßnahmen umgesetzt werden, d.h. dass aus den o.g. Maßnahmen in der Siedlung Riederwald keine Mieterhöhungen resultieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. April 2019OFOF 551/11Sanierung der Ernst „May Siedlungen“ ohne MietervertreibungOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 13. Mai 2019VV 1270Sanierung der Ernst „May Siedlungen“ ohne MietervertreibungAnfrage
- 2. September 2019Sie sind hierSTST 1684Sanierung der Ernst "May Siedlungen" ohne MietervertreibungStellungnahme
- 17. Juni 2021OFOF 75/11Stand der Sanierungsvorbereitung in der Ernst May Siedlung im RiederwaldOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 13. September 2021VV 167Stand der Sanierungsvorbereitung in der Ernst May Siedlung im RiederwaldAnfrage
- 18. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 147 WochenSTST 409Stand der Sanierungsvorbereitung in der Ernst May Siedlung im RiederwaldStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab