Sanierung der Ernst „May Siedlungen“ ohne Mietervertreibung
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Auskunftsersuchen vom 13.05.2019, V 1270 entstanden aus Vorlage: OF 551/11 vom 26.04.2019
Betreff: Sanierung der Ernst "May Siedlungen" ohne Mietervertreibung Der Presse war zu entnehmen, dass bis zum 100 jährigen Bestehen der Frankfurter "May Siedlungen" im Jahre 2025, diese saniert werden sollen. Bei den Bewohnerinnen und Bewohnern gibt es Befürchtungen, dass dies zu drastischen Mieterhöhungen oder Mietervertreibungen führen könnte. Vor diesem Hintergrund bitten wir den Magistrat um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie ist der Planungsstand für die Sanierung der "May Siedlung" im Riederwald?
- Wann soll mit den Arbeiten begonnen werden?
- Wann werden die Mieterinnen und Mieter informiert?
- Wie stellt der Magistrat sicher, dass es durch die Sanierungsmaßnahmen nicht zu Mieterhöhungen und Mietervertreibung kommt? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. April 2019OFOF 551/11Sanierung der Ernst „May Siedlungen“ ohne MietervertreibungOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 13. Mai 2019Sie sind hierVV 1270Sanierung der Ernst „May Siedlungen“ ohne MietervertreibungAnfrage
- 2. September 2019Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1684Sanierung der Ernst "May Siedlungen" ohne MietervertreibungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen