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Stand der Sanierungsvorbereitung in der Ernst May Siedlung im Riederwald

Vorlagentyp: V
129 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 11 fordert Informationen über den Stand der Sanierung der Ernst May Siedlung im Riederwald. Es wird um Klärung gebeten, ob die Vorplanungen abgeschlossen sind und wann die Bewohner informiert werden. Ziel ist es, Transparenz über den Fortschritt der Sanierungsmaßnahmen zu schaffen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

  1. Wie weit sind die Vorplanungen für die Sanierung gediehen?
  2. Ist mit der Sanierung während des Förderzeitraums begonnen worden oder gehen die Bundesmittel verloren?
  3. Wann werden die Bewohnerinnen und Bewohner informiert?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. September 2019STST 1684Sanierung der Ernst "May Siedlungen" ohne MietervertreibungStellungnahme
  2. 17. Juni 2021OFOF 75/11Stand der Sanierungsvorbereitung in der Ernst May Siedlung im RiederwaldOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  3. 13. September 2021Sie sind hier
    VV 167Stand der Sanierungsvorbereitung in der Ernst May Siedlung im Riederwald
    Anfrage
  4. 18. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 129 WochenSTST 409Stand der Sanierungsvorbereitung in der Ernst May Siedlung im RiederwaldStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 11
Sitzung 8 · 07.02.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 1

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