Videoüberwachung im öffentlichen Bereich des Ortsbezirks 9
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- Baustellenmanagement beim Leitungsbau Am Dornbusch und Marbachweg verbessern08.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Hitzeschutz an den oberirdischen Stationen der Stadtbahn-A-Strecke im Ortsbezirk 920.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Kinderbetreuung im Nordend sichern, Konsequenzen aus der Schließung der „Roten Eule“ ziehen23.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1571
Betreff: Videoüberwachung im öffentlichen Bereich des Ortsbezirks 9 Zu 1.: Die Ordnungsbehörde betreibt keine Kameras im Ortsbezirk 9. Das Straßenverkehrsamt betreibt derzeit 80 Verkehrsbeobachtungskameras im gesamten Stadtgebiet. Wichtige Verkehrsknotenpunkte im Ortsbezirk 9 liegen im Straßenzug der Eschersheimer Landstraße an den Kreuzungen Miquel-/Adickesallee, Weißer Stein, Hügelstraße, Marbachweg/Dornbusch. Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) hat an folgenden Stationen Kameras zur Videoüberwachung: Dornbusch, Fritz-Tarnow-Straße, Hügelstraße und Ginnheim. Diese sind durch entsprechende Piktogramme kenntlich gemacht.
Zu 2.: Die Einrichtungsanordnung nach § 28 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) mit der Verfahrensbezeichnung "Verkehrs-beobachtungskameras" beinhaltet eine mit den städtischen und hessischen Datenschutzbeauftragten abgestimmte Aufzeichnungsdauer von 7 Tagen. Sofern die Massenspeicher der Aufzeichnungsgeräte dies technisch ermöglichen, erfolgt die Aufzeichnung generell für alle Kameras. Die Einrichtungsanordnung nach § 28 HSOG sowie das Verfahrensverzeichnis nach § 6 des Hessischen Datenschutzgesetzes (HDSG) sind zur Einsicht für die Öffentlichkeit offengelegt. Die Aufzeichnungsdauer der Kameras der VGF beträgt 72 Stunden. Danach werden die ältesten Daten überschrieben. Die Festlegung der Speicherdauer erfolgte in Absprache mit der Polizei und dem Hessischen Datenschutzbeauftragten.
Zu 3.: Die Verkehrsbeobachtungskameras sind grundsätzlich auf den Verkehrsraum der jeweiligen Straßenkreuzung fokussiert. Eine Beobachtung privatrechtlichen Raumes ist gemäß Dienstanweisung grundsätzlich untersagt. Ausschließlich eingewiesenes und autorisiertes Personal ist in der Handhabung der Verkehrsbeobachtungs-kameras befugt. Die turnusmäßige, jährliche Belehrung über die Handhabung der Verkehrsbeobachtungskameras, gemäß Dienstanweisung, ist mit den Datenschutzbeauftragten von Stadt und Land abgestimmt. Die Videokameras der VGF sind auf den Bahnsteig ausgerichtet. Hauseingänge und Fenster von Gebäuden wurden nicht erfasst.
Zu 4.: Das Straßenverkehrsamt nutzt ausschließlich die eigenen Verkehrsbeobachtungskameras. Die Ordnungsbehörden der Stadt Frankfurt haben keinen Zugriff auf die Verkehrsbeobachtungskameras des Straßenverkehrsamtes und die Videokameras der VGF. Die Landespolizei hat im Rahmen der Gefahrenabwehr über einen Videoabspielplatz im Polizeipräsidium Frankfurt am Main Zugriff auf die Kameras des Straßenverkehrsamtes und der VGF. Sofern Speicherungen von Bildern erfolgen, werden auch hierbei die gesetzlichen Vorgaben des Hessischen Datenschutzgesetzes bzw. des HSOG beachtet.
Zu 5.: Die Auflösungsgenauigkeit der angewendeten Verkehrsbeobachtungskameras ist ausreichend für die visuelle Erfassung der Verkehrslage und zu verkehrsplanerischen Zwecken. Die Erkennung von personenbezogenen Daten (Personenerkennung, Kfz-Kennzeichen) würde eine grundsätzlich höhere Auflösungsgenauigkeit erforderlich machen; auf diese wird explizit verzichtet. Die Videokameras der VGF sind nicht auf den öffentlichen Raum ausgerichtet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Juli 2014BB 266Videoüberwachung von öffentlichen PlätzenMagistratsbericht
- 23. August 2014OFOF 818/9Videoüberwachung im öffentlichen Bereich des Ortsbezirks 9Ortsbeiratsantrag · FDP
- 11. September 2014VV 1099Videoüberwachung im öffentlichen Bereich des Ortsbezirks 9Anfrage
- 22. Dezember 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1571Videoüberwachung im öffentlichen Bereich des Ortsbezirks 9Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab