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Videoüberwachung im öffentlichen Bereich des Ortsbezirks 9

Vorlagentyp: V
24 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Auskunftsersuchen vom 11.09.2014, V 1099 entstanden aus Vorlage: OF 818/9 vom 23.08.2014

Betreff: Videoüberwachung im öffentlichen Bereich des Ortsbezirks 9 Vorgang: B 266/14 Der Magistrat wir um Auskunft gebeten, 1. wo im Ortsbezirk Kameras stehen. Die Auflistung der Kameras ist mit geeigneten Ortsangaben im Ortsbezirk zu nennen; 2. mitzuteilen, welche der Anlagen Bilder aufzeichnen und wie lange die Aufzeichnungen gespeichert werden; 3. ob Hauseingänge und Fenster von Gebäuden im Videobild geschwärzt werden; 4. auf welche fest installierten Videoüberwachungsanlagen anderer Betreiber die Ordnungsbehörden der Stadt Zugriff aus dem öffentlichen und halböffentlichen Bereich haben; 5. ob bei der durch den Magistrat durchgeführten Videoüberwachung öffentlicher Räume des Straßenverkehrs die Lesbarkeit von Kfz-Kennzeichen technisch möglich ist.

Begründung: Der Ortsbeirat möchte sich ein Bild über die Videoüberwachung in seinem Zuständigkeitsbereich machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Juli 2014BB 266Videoüberwachung von öffentlichen PlätzenMagistratsbericht
  2. 23. August 2014OFOF 818/9Videoüberwachung im öffentlichen Bereich des Ortsbezirks 9Ortsbeiratsantrag · FDP
  3. 11. September 2014Sie sind hier
    VV 1099Videoüberwachung im öffentlichen Bereich des Ortsbezirks 9
    Anfrage
  4. 22. Dezember 2014Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1571Videoüberwachung im öffentlichen Bereich des Ortsbezirks 9Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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