Videoüberwachung im öffentlichen Bereich des Ortsbezirks 9
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Auskunftsersuchen vom 11.09.2014, V 1099 entstanden aus Vorlage: OF 818/9 vom 23.08.2014
Betreff: Videoüberwachung im öffentlichen Bereich des Ortsbezirks 9 Vorgang: B 266/14 Der Magistrat wir um Auskunft gebeten, 1. wo im Ortsbezirk Kameras stehen. Die Auflistung der Kameras ist mit geeigneten Ortsangaben im Ortsbezirk zu nennen; 2. mitzuteilen, welche der Anlagen Bilder aufzeichnen und wie lange die Aufzeichnungen gespeichert werden; 3. ob Hauseingänge und Fenster von Gebäuden im Videobild geschwärzt werden; 4. auf welche fest installierten Videoüberwachungsanlagen anderer Betreiber die Ordnungsbehörden der Stadt Zugriff aus dem öffentlichen und halböffentlichen Bereich haben; 5. ob bei der durch den Magistrat durchgeführten Videoüberwachung öffentlicher Räume des Straßenverkehrs die Lesbarkeit von Kfz-Kennzeichen technisch möglich ist.
Begründung: Der Ortsbeirat möchte sich ein Bild über die Videoüberwachung in seinem Zuständigkeitsbereich machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Juli 2014BB 266Videoüberwachung von öffentlichen PlätzenMagistratsbericht
- 23. August 2014OFOF 818/9Videoüberwachung im öffentlichen Bereich des Ortsbezirks 9Ortsbeiratsantrag · FDP
- 11. September 2014Sie sind hierVV 1099Videoüberwachung im öffentlichen Bereich des Ortsbezirks 9Anfrage
- 22. Dezember 2014Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1571Videoüberwachung im öffentlichen Bereich des Ortsbezirks 9Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen