Baulärm beim Gleisaustausch der Main-Weser-Bahnstrecke und bei einem eventuellen viergleisigen Ausbau
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1538
Betreff: Baulärm beim Gleisaustausch der Main-Weser-Bahnstrecke und bei einem eventuellen viergleisigen Ausbau Beim Eisenbahnrecht handelt es sich um einen Sonderrechtsbereich, der in Bundeseigenverwaltung durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) wahrgenommen wird. Das EBA ist daher grundsätzlich die zuständige Planfeststellungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde in allen Eisenbahnangelegenheiten. Nach § 4 Abs. 5 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) ist es im Hinblick auf die Errichtung, Änderung, Unterhaltung und Betrieb von Betriebsanlagen auch für die Überwachungen auf Grund anderer Gesetze und Verordnungen zuständig. Dies betrifft sowohl Fragen der Bauaufsicht als auch der Genehmigung und Überwachung von Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz einschließlich der darauf beruhenden Verordnungen. Dementsprechend sieht der Magistrat die Zuständigkeit des EBA auch für Belange des Lärmschutzes beim Gleisbau der Main-Weser-Bahnstrecke gegeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 28. Oktober 2011BB 434Baulärm an der Main-Weser-BahnMagistratsbericht
- 8. Februar 2012OFOF 294/9Baulärm beim Gleisaustausch der Main-Weser-Bahnstrecke und bei einem eventuellen viergleisigen AusbauOrtsbeiratsantrag · FDP
- 23. Februar 2012OMOM 944Baulärm beim Gleisaustausch der Main-Weser-Bahnstrecke und bei einem eventuellen viergleisigen AusbauDirektanregung
- 14. September 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 46 WochenSTST 1538Baulärm beim Gleisaustausch der Main-Weser-Bahnstrecke und bei einem eventuellen viergleisigen AusbauStellungnahme
- 21. November 2012OFOF 507/9Baulärm beim Gleisaustausch der Main-Weser-BahnstreckeOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab