Baulärm an der Main-Weser-Bahn
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 28.10.2011, B 434
Betreff: Baulärm an der Main-Weser-Bahn Vorgang: A 20/11 FDP Die Belange des Lärmschutzes im Zusammenhang mit dem Gleisbau auf der Main-Weser-Bahnstrecke sind durch den Bauträger, die DB Netz AG, zu berücksichtigen. Dabei ist die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm" (AVV Baulärm) maßgebend, welche Richtwerte für Emissionen enthält. Obschon die Baustellen der DB Netz AG nach dem aktuellen Stand der Technik betrieben werden, sind nach der AVV Baulärm Überschreitungen der Immissionsrichtwerte zulässig, falls dies aus technischen Gründen unvermeidbar ist. Der Magistrat erwartet, dass die DB Netz AG darauf bedacht ist, durch eine straffe Planung und Ausführung der Baumaßnahmen die Lärmbelästigung so gering wie möglich zu halten, sowie mögliche Lärmvermeidungs- und Lärmminderungsmaßnahmen, auch für einzelne Teilarbeiten, im Zuge der Baustellenplanung zu berücksichtigen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 26. Juli 2011AA 20Baulärm an der Main-Weser-BahnSTVV-Anfrage · FDP
- 28. Oktober 2011Sie sind hierBB 434Baulärm an der Main-Weser-BahnMagistratsbericht
- 8. Februar 2012OFOF 294/9Baulärm beim Gleisaustausch der Main-Weser-Bahnstrecke und bei einem eventuellen viergleisigen AusbauOrtsbeiratsantrag · FDP
- 23. Februar 2012OMOM 944Baulärm beim Gleisaustausch der Main-Weser-Bahnstrecke und bei einem eventuellen viergleisigen AusbauDirektanregung
- 14. September 2012Antwort des Magistrats · nach 59 WochenSTST 1538Baulärm beim Gleisaustausch der Main-Weser-Bahnstrecke und bei einem eventuellen viergleisigen AusbauStellungnahme
- 21. November 2012OFOF 507/9Baulärm beim Gleisaustausch der Main-Weser-BahnstreckeOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU und FREIE WÄHLER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und FDP (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Zurückweisung); LINKE. (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und NPD (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und Piraten gegen LINKE. (= Zurückweisung) sowie FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht)