Baulärm beim Gleisaustausch der Main-Weser-Bahnstrecke und bei einem eventuellen viergleisigen Ausbau
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenBegründung
Main-Weser-Bahnstrecke und bei einem eventuellen viergleisigen Ausbau Vorgang: B 434/11 Wie im Bericht B 434 dargelegt, ist die DB Netz AG für die Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes beim Gleisbau auf der Main-Weser-Bahnstrecke zuständig. Maßgebend ist dabei die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm" (AVV Baulärm). - Die Überwachung der Einhaltung obliegt gemäß der "Verordnung über immissionsrechtliche Zuständigkeiten", § 4, Abs. 1c, aus 2009 allerdings der Stadt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, - wie sichergestellt ist, dass die Lärmrichtwerte aus der AVV Baulärm bei Tag und Nacht eingehalten werden; - welche der städtischen Ämter die Einhaltung der Bau-Lärmgrenzwerte prüft (die Bauaufsicht besitzt bekanntlich keine Schallpegel-Messgeräte): wobei das SOLL und das MUSS vor Ort zu prüfen sind; - ob die von der AVV Baulärm vorgesehenen Lärmprognosen angefordert sind oder bereits vorliegen; - wie und von wem geprüft wird, dass der "aktuelle Stand der Technik", also die fortschrittlichsten Verfahren bei der Beschränkung von Immissionen zum Einsatz kommen. Gutachten setzen voraus, dass die Baumaschinen und Bau- Verfahren die "Outdoor-Richtlinie" (Richtlinie 200/14/EG des Europäischen Parlaments und Rates) einhalten. Begründung: Beim Gleisaustausch zwischen Bad Vilbel und Frankfurter Berg in den Sommerferien 2011 war der Baulärm für die Anwohner unerträglich. Diese Erfahrung zum Anlass nehmend gilt es, sowohl sich im Voraus schon um Lösungen zu bemühen, welche zu Verbesserungen führen, als auch, das zuständige Amt auf das zu Erwartende vorzubereiten. In Betracht kommt sowohl ein evtl. Ausbaufall als auch eine Weiterführung des Gleisaustauschs. Eine Weiterführung würde zwangsläufig zuerst den Ortsbezirk 9 betreffen. Ein Hinweis: Über Schallpegel-Messgeräte verfügt zwar die Bauaufsicht nicht, dafür aber das Ordnungsamt, so dass ein Ausleihen oder eine Übernahme des Prüfens im Zuge einer Amtshilfe geboten erscheint und selbstverständlich sein dürfte.
Inhalt
Antrag vom 08.02.2012, OF 294/9
Betreff: Baulärm beim Gleisaustausch der Main-Weser-Bahnstrecke und bei einem eventuellen viergleisigen Ausbau Vorgang: B 434/11 Wie im Bericht B 434 dargelegt, ist die DB Netz AG für die Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes beim Gleisbau auf der Main-Weser-Bahnstrecke zuständig. Maßgebend ist dabei die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm" (AVV Baulärm). - Die Überwachung der Einhaltung obliegt gemäß der "Verordnung über immissionsrechtliche Zuständigkeiten", § 4, Abs. 1c, aus 2009 allerdings der Stadt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, - wie sichergestellt ist, dass die Lärmrichtwerte aus der AVV Baulärm bei Tag und Nacht eingehalten werden; - welche der städtischen Ämter die Einhaltung der Bau-Lärmgrenzwerte prüft (die Bauaufsicht besitzt bekanntlich keine Schallpegel-Messgeräte): wobei das SOLL und das MUSS vor Ort zu prüfen sind; - ob die von der AVV Baulärm vorgesehenen Lärmprognosen angefordert sind oder bereits vorliegen; - wie und von wem geprüft wird, dass der "aktuelle Stand der Technik", also die fortschrittlichsten Verfahren bei der Beschränkung von Immissionen zum Einsatz kommen. Gutachten setzen voraus, dass die Baumaschinen und Bau- Verfahren die "Outdoor-Richtlinie" (Richtlinie 200/14/EG des Europäischen Parlaments und Rates) einhalten.
Begründung: Beim Gleisaustausch zwischen Bad Vilbel und Frankfurter Berg in den Sommerferien 2011 war der Baulärm für die Anwohner unerträglich. Diese Erfahrung zum Anlass nehmend gilt es, sowohl sich im Voraus schon um Lösungen zu bemühen, welche zu Verbesserungen führen, als auch, das zuständige Amt auf das zu Erwartende vorzubereiten. In Betracht kommt sowohl ein evtl. Ausbaufall als auch eine Weiterführung des Gleisaustauschs. Eine Weiterführung würde zwangsläufig zuerst den Ortsbezirk 9 betreffen. Ein Hinweis: Über Schallpegel-Messgeräte verfügt zwar die Bauaufsicht nicht, dafür aber das Ordnungsamt, so dass ein Ausleihen oder eine Übernahme des Prüfens im Zuge einer Amtshilfe geboten erscheint und selbstverständlich sein dürfte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 28. Oktober 2011BB 434Baulärm an der Main-Weser-BahnMagistratsbericht
- 8. Februar 2012Sie sind hierOFOF 294/9Baulärm beim Gleisaustausch der Main-Weser-Bahnstrecke und bei einem eventuellen viergleisigen AusbauOrtsbeiratsantrag · FDP
- 23. Februar 2012OMOM 944Baulärm beim Gleisaustausch der Main-Weser-Bahnstrecke und bei einem eventuellen viergleisigen AusbauDirektanregung
- 14. September 2012Antwort des Magistrats · nach 46 WochenSTST 1538Baulärm beim Gleisaustausch der Main-Weser-Bahnstrecke und bei einem eventuellen viergleisigen AusbauStellungnahme
- 21. November 2012OFOF 507/9Baulärm beim Gleisaustausch der Main-Weser-BahnstreckeOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung)