Wirksamer und nachhaltiger Gewässerschutz - jetzt!
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2021, ST 1503
Betreff: Wirksamer und nachhaltiger Gewässerschutz - jetzt! Die Beantwortung der Anfrage erfolgt unter Berücksichtigung der für die Überwachung der Kläranlage in Oberursel-Weißkirchen zuständigen Oberen Wasserbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt - Abt. Umwelt Wiesbaden). Zu Frage 1+2: Im Gewässer wurden hinter dem Auslauf der Kläranlage Oberursel-Weißkirchen gegenüber dem "Normalzustand" erhöhte Ammonium- und Cyanidkonzentrationen gemessen. Hintergrund des Ammoniumgehalts im Bach war, dass die kommunale Kläranlage das Ammonium aufgrund einer Störung zeitweilig nicht abgebaut hatte. Unter bestimmten Randbedingungen kann sich Ammonium im Wasser in fischtoxisches Ammoniak umwandeln. Hingegen sind weder Ammonium noch Ammoniak in den aus dem häuslichen Abwasser entstehenden Konzentrationen für den Menschen schädlich. Bei einer Beprobung (Stichprobe) des Gewässers am 02.06.2021 wurden 15 m unterhalb der Ausleitung aus der Kläranlage 0,01 mg/Liter leicht freisetzbares Cyanid ermittelt. Gemäß Literaturrecherche sind Konzentrationen des freien Cyanids von 0,02-0,08 mg/Liter für die empfindlicheren Fischarten akut toxisch. Fische reagieren allerdings wesentlich sensitiver auf freies Cyanid als Menschen. Zu Frage 3: Die biologische Reinigungsstufe der Kläranlage Oberursel-Weißkirchen war als Folge des für die Bakterien der Kläranlage schädlichen Zuflusses aus dem öffentlichen Kanalnetz gehemmt. Zum Verursachenden ermittelt derzeit das Regierungspräsidium Darmstadt. Zu Frage 4: Die Störung der Kläranlage wurde dem Regierungspräsidium Darmstadt seitens des Kläranlagenbetreibers am 02.06.2021 mitgeteilt, sofort nach Feststellen der gestörten Betriebsweise. Die Meldung an die Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde Frankfurt seitens des Regierungspräsidiums am 02.06.2021 begrenzte sich auf Mitteilung der eingeschränkten biologischen Reinigung der Kläranlage. Hierbei wurde nur angeführt, dass die Hemmung bei der biologischen Reinigungsstufe vermutlich durch einen Zufluss zur Kläranlage verursacht wurde und möglicherweise Auswirkungen auf die Fische im Urselbach haben könnte. Eine Gefahrenlage war auf der Grundlage der Informationen nicht abzuleiten. Zu Frage 5 - 8: Die Gefahrenabwehr zum Schutz von Menschen und Sachgütern ist gemeinsame Aufgabe von Polizei und Feuerwehr. Im Fall von akuten Gefahren für das Wohl der Allgemeinheit wird die Bevölkerung durch die Polizei informiert. Die Wasser- und Bodenschutzbehörden treffen alle Maßnahmen nach wasser- und bodenschutzrechtlichen Vorschriften zur Abwehr von Gefährdungen für die Gewässer und den Boden. Zweck des Gewässer- und Bodenschutzalarmplans ist die schnelle Information von Behörden und Institutionen bei Unfällen, Betriebsstörungen und sonstigen Ereignissen, bei denen umweltgefährdende Stoffe freigesetzt werden und eine akute Gefahr für Oberflächengewässer, Boden und Grundwasser besteht. Hierzu sind im Alarmplan Meldewege aufgeführt, um Sofortmaßnahmen zum Schutze der Oberflächengewässer, des Grundwassers sowie zum Schutz des Bodens einzuleiten. Eine zusätzliche Aufnahme von zu informierenden Anwohnern*innen (z.B. Hundebesitzer*innen) und privaten Institutionen (z.B. Kindergärten, Horte) in den Gewässer- und Bodenschutzalarmplan entspricht nicht der Zielsetzung des Planes. Zu Frage 9: Nach Auskunft der Stadt Oberursel ist voraussichtlich bis 2023 der Bau einer Filtrationsanlage als zusätzliche Reinigungsstufe geplant, um die Phosphorkonzentration im Ablauf weiter zu reduzieren. Diese Anlage ist derzeit nicht gezielt zur Spurenstoffelimination (4.Reinigungsstufe) vorgesehen, weil das Land Hessen gemäß der Spurenstoffstrategie diese Anforderungen nur an Kläranlagen im Hessischen Ried stellt. Zu Frage 10: Die Stadt Oberursel entsorgt den Klärschlamm über Dienstleistungsunternehmen. Der Bau einer eigenen Anlage zur Phosphorrückgewinnung ist zurzeit nicht vorgesehen. Die gesetzlichen Vorgaben zur Phosphorrückgewinnung werden von der Stadt Oberursel gemäß den Vorgaben der Klärschlammverordnung umgesetzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juni 2021VV 50Wirksamer und nachhaltiger Gewässerschutz - jetzt!Anfrage
- 10. Juni 2021OFOF 25/8Wirksamer und nachhaltiger Gewässerschutz - jetzt!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 30. August 2021Sie sind hierSTST 1503Wirksamer und nachhaltiger Gewässerschutz - jetzt!Stellungnahme
- 16. Oktober 2021OFOF 58/8Informationen zur Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit dem UrselbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. November 2021VV 216Informationen zur Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit dem UrselbachAnfrage
- 4. Februar 2022STST 320Informationen zur Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit dem UrselbachStellungnahme
- 8. August 2022STST 1787Informationen zur Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit dem UrselbachStellungnahme
- 10. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 87 WochenSTST 428Informationen zur Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit dem UrselbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab