Informationen zur Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit dem Urselbach
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats beschreibt die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit dem Urselbach. Es wird betont, dass die Gefahrenabwehr eine gemeinsame Aufgabe von Polizei und Feuerwehr ist und dass die zuständigen Behörden im Falle einer Gewässerverunreinigung sofortige Maßnahmen ergreifen. Die Information der Bevölkerung erfolgt nur bei hinreichendem Verdacht auf eine Gefährdung.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Wie bereits in der Stellungnahme des Magistrats St 1503/21 zur Anfrage V50/21 "Wirksamer und nachhaltiger Gewässerschutz - jetzt!" beschrieben, ist die Gefahrenabwehr zum Schutz von Menschen und Schutzgütern als gemeinsame Aufgabe der Polizei und Feuerwehr im Fall von akuten Gefahren für das Wohl der Allgemeinheit klar geregelt.
Darüber hinaus treffen die zuständigen Wasser- und Bodenschutzbehörden im Falle einer Gewässerverunreinigung alle erforderlichen Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr in Bezug auf das Gewässer und den Boden.
Die Stadtentwässerung Frankfurt, das Gesundheitsamt und weitere Fachstellen werden bei Bedarf hinzugezogen. Im Gewässer- und Bodenschutzalarmplan sind hierfür Meldewege aufgeführt, die jedoch nicht die Information privater Institutionen oder Anwohner:innen enthalten. Dies ist weder Gegenstand, noch Zielsetzung des Alarmplans. Die Aufklärung und Beseitigung der Gefahrenquelle für das Gewässer und den Boden steht an erster Stelle.
Wenn Stoffe nur punktuell und über einen begrenzten Zeitraum in den Urselbach eingeleitet werden, werden diese relativ schnell stromabwärts transportiert und sind innerhalb kurzer Zeit an der Einleitungsstelle bzw. im Gewässer nicht mehr nachweisbar. Aus diesem Grund käme die Information der Bevölkerung häufig zu einem Zeitpunkt, wenn eine potentielle Gefahr bereits nicht mehr vorhanden ist. Weiterhin sollten Warnungen der Bevölkerung nur dann erfolgen, wenn ein hinreichender Verdacht auf eine Gefährdungslage besteht, da sie sonst im Laufe der Zeit ihre Wirkung bei der Bevölkerung verlieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. August 2021STST 1503Wirksamer und nachhaltiger Gewässerschutz - jetzt!Stellungnahme
- 16. Oktober 2021OFOF 58/8Informationen zur Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit dem UrselbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. November 2021VV 216Informationen zur Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit dem UrselbachAnfrage
- 4. Februar 2022STST 320Informationen zur Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit dem UrselbachStellungnahme
- 8. August 2022STST 1787Informationen zur Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit dem UrselbachStellungnahme
- 10. Februar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 76 WochenSTST 428Informationen zur Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit dem UrselbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab